fächer an einer Universität oder Technischen Hochschule widmen.
Lediglich auf diese Wahlpflichtfächer erstreckt sich dann der
mündliche Teil der Hauptprüfung. Haupterfordernis für die
Zulassung zu dieser ist aber die Vorlage befriedigender Zeug-
nisse der Meister, bei denen der Studierende in den Meister-
klassen gearbeitet hat. In der Prüfung selbst hat der Studierende
unter Klausur Stegreifentwürfe nach gegebenem Programm zu
bearbeiten.
Es ist klar ersichtlich, daß auch hier wieder die Richtung,
die der Antrag verfolgt, ganz und gar darauf ausgeht, in die
Schule die Vorteile der früheren Erziehung in der Werkstatt
und in der Zeichenstube des Meisters zu übernehmen. Alle
die in der Eingabe enthaltenen Neuerungen gehen von diesem
Gesichtspunkt aus. Die Befolgung der Leitsätze würde einen
tiefen Einschnitt in die bisherige Art des Unterrichts an den
Technischen Hochschulen herbeiführen. Ist auf den Umschwung
zu hoffen? Allerdings wird die Kritik darüber nicht ausbleiben,
daß. die bisherige weitgehende mathematische, statische und
wissenschaftlich-konstruktive Ausbildung des zukünftigen Bau-
künstlers wegfallen soll. Rein gedanklich genommen, wird man
solcher Kritik die Berechtigung nicht absprechen können. Die
Architektur ist nun einmal auf die Konstruktion begründet, und
gerade heute, wo die Ingenieurbauten fast überwiegen und
wo wir angefangen haben, auch die reinen Zweckbauten nach
architektonischen Grundsätzen zu gestalten, wird die Kenntnis
der Konstruktion in ihren letzten wissenschaftlichen Ausläufen
mit Recht auch vom Architekten gefordert werden müssen.
Praktisch betrachtet, darf jedoch folgendes nicht aus dem Auge
verloren werden: Es gibt Bauleute, deren Vorstellungskreis
sich vorwiegend in der schönen Form, und solche, deren Denken
sich vorwiegend im Konstruktiven und Rechnerischen bewegt.
Eine vollständige Beherrschung beider Gebiete wird man nur
von ganz seltenen Ausnahmemenschen erwarten können. Lionardo
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