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Kirche mit Emporkirchen. 131
an wohlhabende Familien, angelegt werben muͤßten;
und daß außer diesen, ein besonderer Stuhl fuͤr 9 oder
10 Personen aus einer adelichen Familie, oder landes-
herrliche Beamte, und ein zweyter von doppelter Groͤße,
fuͤr Magistratspersonen und andere Honoratioren, noͤthig
sey. Ich nehme ferner an: daß in einer der Giebel—
seiten, der Haupteingang; zugleich aber auch in den
beyden langen Seiten Eingaͤnge angelegt werden sollen;
und daß an der entgegengesetzten Giebelseite, der Thurm
errichtet werden muͤsse, weil das Lokale keine andere Lage
des Thurms gestatte, wenn man ihn nicht mitten auf
die Kirche setzen will. Ueber dem Haupteingange, soll
im Innern, eine Orgelpriche, und dieser gegenuͤber
Kanzel und Altar angelegt werden. An die Orgel⸗
priche sollen die Emporkirchen, laͤngs den beyden langen
Seiten anschließen, und bis an die Altarwand sortlau⸗
sen. Dieses sind die Forderungen, welchen bey der
aͤußern Construction und innern Einrichtung, Genuͤge
geleistet werden muß.
Bey Anlagen dieser Art, wo an die beyden langen
Selten Emporkirchen kommen, deren Gebaͤlke durch
Traͤger und Saͤulen unterstuͤtzt werden muͤssen, wird
der innere Kirchenraum in drey Theile abgesondert;
bon denen der mittlere Theil das Schiff, und die bey—
den uͤbrigen Theile die Abseiten genannt werden.
Im Schiff der Kirche, werden gewoͤhnlich die sreyen
Hausstellen, und unter den Emporklrchen, die Plaͤtze
zum Vermiethen angelegt.
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