Full text: Anweisung über zweckmäßige Anlegung der Landkirchen

158 Zweyt. Kap. V. Abschn. Anl. einer Kreuzkirche. 
bindung der beyden Kuppeln unter sich, dienen die 
Anker; welche an den untern und obern Bohlensparren 
mit eisernen Naͤgeln befestigt werden. 
Bey so niedrigen Daͤchern, deren senkrechte Hoͤhe 
nicht mehr als 9 Fuß 9 Zoll, und die Sparrenlaͤnge 
nicht volle 10 Fuß betraͤgt, bedarf es nur einer ganz 
einfachen Verbindung. Ein Kehlbalken zwischen jedem 
Paar Sparren, und zweh Windlatten unter den Spar⸗ 
ren jeder Dachflaͤche, geben diesen Daͤchern, denen ohne⸗ 
hin die mossiven Giebel zur Widerlage dienen, hin— 
aͤngliche Festigkei. 
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