Full text: Anweisung über zweckmäßige Anlegung der Landkirchen

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Inhaldt. 
F. 9. Wie die Anzahl der Kirchenssellen, nach der Be⸗ 
voͤlkerung der Doͤrser, bestimmt werden muͤsse. 
§. 10. Wie viel Raum suͤr jede Stelle, so wie fuͤr die 
Gaͤnge und das Chor, in Rechnung kommen muͤsse, 
um den innern Flaͤcheninhalt einer Kirche aus⸗ 
zumitteln. 
Fam. Bestimmung der Kirchenhoͤhe nach der Tiefe 
des Gebaͤudes. 
§. 12. Anlage der Thuͤrme und ihte zweckmaͤßige Be⸗ 
nutzung. 
§. 13. Groͤße und Verzierung der Hauptthuͤren. 
q. 14. Groͤße der Fenster und deren Anordnung. 
§. 15. Verschiedene Arten Eckeinsassungen an Gebaͤu⸗ 
den welche aus Bruchsteinen aufgefuͤhrt werden. 
3Zwe yter Abschnitt. 
Anlage der einfachsten Landkirchen. 
g. 16. Berechnung der Groͤße einer kleinen Kirche. 
§. 17. Erklaͤrung des Grundrisses. 
§. 18. Anlage der Fenster, Thuͤren und Freytreppen 
. 19. Die Auftisse mit ihren einzelen Hoͤhenmaaßen, 
und die Bestimmung der Gesimshoͤhe nach der 
Hoͤhe des Gebaͤudes. Eintheilung und Con⸗ 
struction eines gewoͤhnlichen Kranzgesimses, und 
dessen Verfertigung aus Holz.
	        
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