Full text: Anweisung über zweckmäßige Anlegung der Landkirchen

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Anlage einfacher Kirchen. 6 
Von diesen Eckeinfassungen macht man aber nur 
hbey den allereinfachsten Landkirchen Gebrauch, weit 
haͤufiger aber werden selbige bey mossiven Landwirth · 
schaste- Gebaͤuden angebracht; deren Bestimmung sie 
auch entsprechender sind. 
2) Spundquader. Diese weichen von den erste— 
ren darin ab, daß sie, auf beyden Seiten jeder 
Ecke, 25, 3 bis 33 Fuß lang, gleich weit in die 
Mauer einbinden; uͤbrigens eben so viel, wie die 
Wechselsteine von der rauhen Mauer vorspringen. 
Wenn auf diese Art die Ecken nach ihrer ganzen 
Hoͤhe aufgesuͤhrt sind; so werden 14 Zoll breite 
und einen Zoll tiese Spunde oder Fugen, in 
horlzontalen Entfernungen von 15 bis 18 Zoll Hoͤhe, 
so wie es eine gleiche Eintheilung noͤthig macht, 
eingehauen. Nach dieser Hoͤhe von 15 bis 18 Zoll, 
muͤssen auch die Quader gebrochen werden damit 
die Fugen ihrer Zusammensetzung, in die einge⸗ 
hauenen Spunde treffen. 
) Glatte Eckpfeiler. Diese sind von den Spund⸗ 
quadern nur darin verschieden, daß sie nicht durch 
eingehauene Fagen in mehrere Quader getheilt wer⸗ 
den, sondern schlicht bleiben. 
Wenn ein Gebaͤude durchaus von Quaherstelnen 
oder auch Mauerziegeln aufgefuͤhrt wird, so koͤnnen die 
Ecken ohne alle Auszeichnung ganz schlicht gelassen werden; 
im Fall diese Simplicitaͤt der zͤuußern Anordnung ange⸗ 
messen seyn sollte. 
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