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Zweytes Kapitel. II. Abschnitt.
ZzZweyter Abschnitt.
Ueber die Anlage der einfachsten Landkirchen.
9. 16. F
Um jene Grundsaͤtze auf bestimmte Faͤlle anzuwenden,
will ich zuerst eine mit den geringsten Kosten aufzu⸗
suͤhrende Kirche angeben, und zu diesem Zweck eine
Dorfgemeinde von 240 Personen uͤber 14 Jahr, welche
in 60 Haͤusern wohnen, annehmen. Bey diesem Ver⸗
haͤltniß kommen, im Durchschnitt 3 auf jedes Haus
4Personen. Es muͤssen daher nach der Tabelle §. 9, zu
der noͤthigen Anzahl Kirchenstellen fuͤr 60 Haͤuser; noch
derselben fuͤr außerordentliche Stellen hinzugesetzt
werden.
Also 60 Haͤuser erfordern 120 Stellen
hdavon 3, mach — 66 —
zusammen i80 Stellen.
Diese Anzahl ist nicht nur voͤllig hinreichend; son⸗
dern es sind noch 6 Stellen uͤbrig; weil von den 240 Per⸗
sonen, jeden Sonntag 60 zu Hause bleiben, und nur
1g0 zur Kirche kommen.
Bey so kleinen Kirchen, wie diese, legt man, zur
Ersparung des Raums, nur einen Haupteingang in
einer der Giebelseiten an; und richtet auf diesen den
Gang, aus welchem man zu beyden Seiten in die Stuͤhle
geht. In diesem Falle, wo nur von einer Seite ein
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