Full text: Anweisung über zweckmäßige Anlegung der Landkirchen

* 
Zweytes Kapitel. II. Abschnitt. 
ZzZweyter Abschnitt. 
Ueber die Anlage der einfachsten Landkirchen. 
9. 16. F 
Um jene Grundsaͤtze auf bestimmte Faͤlle anzuwenden, 
will ich zuerst eine mit den geringsten Kosten aufzu⸗ 
suͤhrende Kirche angeben, und zu diesem Zweck eine 
Dorfgemeinde von 240 Personen uͤber 14 Jahr, welche 
in 60 Haͤusern wohnen, annehmen. Bey diesem Ver⸗ 
haͤltniß kommen, im Durchschnitt 3 auf jedes Haus 
4Personen. Es muͤssen daher nach der Tabelle §. 9, zu 
der noͤthigen Anzahl Kirchenstellen fuͤr 60 Haͤuser; noch 
derselben fuͤr außerordentliche Stellen hinzugesetzt 
werden. 
Also 60 Haͤuser erfordern 120 Stellen 
hdavon 3, mach — 66 — 
zusammen i80 Stellen. 
Diese Anzahl ist nicht nur voͤllig hinreichend; son⸗ 
dern es sind noch 6 Stellen uͤbrig; weil von den 240 Per⸗ 
sonen, jeden Sonntag 60 zu Hause bleiben, und nur 
1g0 zur Kirche kommen. 
Bey so kleinen Kirchen, wie diese, legt man, zur 
Ersparung des Raums, nur einen Haupteingang in 
einer der Giebelseiten an; und richtet auf diesen den 
Gang, aus welchem man zu beyden Seiten in die Stuͤhle 
geht. In diesem Falle, wo nur von einer Seite ein 
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