Full text: Anweisung über zweckmäßige Anlegung der Landkirchen

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Zweytes Kapitel. II. Abschnitt. 
erreicht, daß man die Haͤngesaͤulen nicht aus doppelt 
zusammengebolzten, oder in einander verzahnten Holz 
stuͤcken, zu machen braucht, sondern ein einfaches Stuͤck 
Holz dazu nehmen kann; weil die Saͤulen durch keine 
Verbandstuͤcke, wie Kehlbalken und Spannriegel ge— 
schwaͤcht werden. Denn zwischen den leeren Sparren 
Fig. 11. ist weiter nichts, als der Kehlbalken h: und 
bdieser braucht weder durch die Streben de, noch durch 
die Saͤule b c, gelocht oder uͤberschnitten zu werden; 
sondern man kann die Kehibalken h, stumpf gegen 
die Streben anschmiegen und durch oͤberzuschlogende 
Krampfen, oder einige starke Naͤgel, befestigen lassen: 
zwischen den Streben und der Saͤule aber, kann der 
Kehlbalken ganz wegbleiben; weil er da nicht den min⸗ 
desten Nutzen hat. Wollte man aber den Kehlbalken 
in der Absicht, zwischen den Streben und der Saͤule 
einzapsen, verbohren und vernageln lassen, um dadurch 
das Ausbeugen langer Streben zu verhindern: so wuͤrde 
man diesen Zweck nur sehr unvollkommen erreichen; 
weil die ganze Haltbarkeit lediglich auf den hoͤlzernen 
Naͤgeln beruhen wuͤrde. In Faͤllen, wo die Streben 
25 bis 30 Fuß Laͤnge erhalten, und denselben keine ver⸗ 
haͤltaißmaͤßige Staͤrke von 14 bis 16 Zoll gegeben werden 
kann, folglich durch die angehaͤngte große Last, ein 
Auswaͤrtsbeugen eintreten muß, da legt man etwa in 
der halben raͤnge der Streben, eine Verankerung durch 
ein Querholz mn ein 3 und uaͤßt selbiges durch 5 bis 
s zoͤlliges Ueberschneiden auf die Streben und Haͤnge⸗ 
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