Full text: Entwurf einer Anweisung zur Landbaukunst (Erster Teil)

38 11. Abschnitt, 2 Kapitel, 
8. Das Riegelholz muß wenigstens 6 und 7 Zoll 
halten; besser ist es aber, wenn es zu 7 und 8 Zoll 
genommen wird. 
* Ich sehe zum Voraus, daß manche Forstmaͤnner diese 
angegebene Holzstaͤrke, besonders des Saͤulen- und 
Schwellenholzes, als eine Holzverschwendung ansehen 
werden: allein ich behaupte, daß sie es nicht sey, 
sondern daß vielmehr Holzersparung, wenn nicht fuͤr 
uns, doch gewis fuͤr unsere Nachkommen, daraus 
entsiehen werde. Ich kenne hoͤlzerne Gebaͤude, zu 
welchen 10 und 11 Zoll starkes Saͤulenholz genommen 
ist; die schon uͤber zweihundert Jahre gestanden ha⸗ 
ben, und sicher noch eben so lange stehen, wenn sie 
nicht durch eine Feuersbrunst vernichtet werden: mir 
sind aber auch Gebaͤude bekannt, bei denen die ge⸗— 
priesene Holzersparung in allen Theilen beobachtet ist, 
und die von gzoͤlligem Saͤulenholz erbauet sind, die allem 
Anschein nach, ihr Alter nicht viel hoͤher, als bis auf 
hundert Jahre, bringen werden. Man nehme zwei 
Gebaͤude von einerlei Groͤsse und Einrichtung an, und 
setze: daß zu dem einen, wenn es aus starkem Holz 
aufgefuͤhrt wird, doppelt so viel Eichenholz noͤthig 
sey, als zu dem andern, wozu schwaͤcheres Holz ge⸗ 
nommen wird; daß aber die Dauer beider Gebaͤude 
in dem Verhaͤltniß stehe, wie eins zu drei, wel— 
ches man als sicher annehmen, und den Beweis an 
wirklich vorhandenen Gebaͤuden sinden kann: so stehen 
sich die Forsten, bei ersterer Bauart, doch wohl unleug⸗ 
bar besser, als bei letzterer. 
8§. 74. 
5 
Bei Berechnung dieses Gebaͤudes fuͤr 72 Stuͤck 
Vieh, 8. 72, die in vier Reihen, nach der Lange des 
Gebaͤudes, gestellt werden, koͤmmt es noch auf die 
Frage an: ob das Vieh nur einen, oder zwei Ein⸗ 
gaͤnge in den Stall, erhalten solle? Fuͤr diesen, nicht 
betraͤchtlichen Viehstapel, will ich einen geraͤumigen 
Eingang in der Mitte der langen Seite annehmen; 
und 
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