46 Zeichnung nach der alten Manier.
einem Gebaͤue zu beobachten; und verrichtet man / wie es sich schi⸗
cken will / auf einerley Weise alle unterschiedene Sachen / als z. E.
die Oefnung eines Schwibbogens / allerley Arten der Thuͤren / Er⸗
ker / u. d. g. ohne daß man in einem Fall etwas zu thun haͤtte / wel⸗
ches nicht auch in allen andern Faͤllen / wann man will /zu verrichten
waͤre.
Es findet sich uͤber dieses in dieser Manier die Art und Weise⸗
den Bug oder das Schraͤg⸗ Maas zweyer in einer Linie sich endigen⸗
den Stein⸗Flaͤchen oder Tafeln zu finden / wann der Stein beteits
gehauen / und wovon die Ubung in der alten Manier zu zeichnen
noch nicht gebraͤuchlich ist.
Aber in dieser allgemeinen Manier ist auch die Weise zweyer an⸗
einander stossenden Stein⸗Flaͤchen / ihr Schraͤg⸗Maas oder Bug⸗
Winkel zu finden / so allgemein / daß / so fern man solche Bug oder
Neigungs⸗Winkel an einem End des Steins zu finden weiß / man
auch solche alsobald an den uͤbrigen finden kan.
Auf solche Weise begreifft diese Manier der Stein⸗Zeichnun⸗
gen drey unterschiedliche Theile in sich / deren jede allgemein ist / und
in allen Faͤllen kan angewendet werden; nemlich die Art / wie man
die Tafeln / Brettungen oder Figuren derer Bogen und Lager⸗Sei⸗
ten des ersten Gewoͤlbes finden soll; ferner / wie solche Tafein oder
Stein⸗Flaͤchen des ersten Gewoͤlbes mit einem Ende an die Bogen⸗
und Lager⸗Seiten des zweyten Gewoͤlbes muͤssen angerichtet werden;
und dann drittens / wie der Bug⸗ oder Neigungs⸗ Winkel zweyer
aneinander stehenden Tafeln oder Stein⸗Flaͤchen zu fuden/ welchen
sie mit einander in dem Bau selbsten halten muͤssen.
Diese allgemeine Weise aber der Zeichnung nach allen ihren
dreyen Theilen recht auszulegen / und vermitielst einer einigen Erlaͤu⸗
terung mit einerley Worten in einem einigen Fall oder Exempel aus⸗
zufuͤhren / so daß alle andere Faͤlle und Exempel zugleich darinn be—
griffen werden / war noͤthig / daß man eine ganz andere Weise sich
zu erklaͤren / erfaͤnde / als diejenige ist / welche bisher in der alten
Stein⸗Zeichnung gebraͤuchlich gewesen / wie der diugenschein lehren
wird. Dann diejenigen Worte / wormit man gewohnet war / seine
Meinung nur in besonderen Faͤllen von sich zu geben / war nicht zu⸗
banglich / eine allgemeine Manier damit aus udrucken.
Wann