Full text: Abraham Bossens geschickter und wohlerfahrner Bau-Meister, welcher vortheilhaffte Handgriffe anweiset: wie man Regel-mässige Zeichnungen machen, hiernach die Steine richtig hauen, und damit fest und zierlich bauen kan

I — —. 
52. Anrichtung der Tafeln an die zweyte Haupt⸗Seite. 
Und dahero ist vonnoͤthen / daß man zuvor die Zeichnung der 
ersten Haupt⸗ Seite wol verstehe / ehe man an die Zeichnung der zwey⸗ 
ten Haupt⸗Seite gedenke. 
Man hat eine allgemeine Manier / die Tafeln oder 
Figuren mit einem End an die zweyte Haupt⸗ 
Seite der Steine anzurichten. 
Gleichwie es allgemeine Manieren gibt / die Tafeln mit einem End 
an die erste Haupt⸗Seite derer Gewoͤlb⸗Steine in der ersten 
Art anzurichten: also hat man auch allgemeine Manieren / eben die⸗ 
selbe Figuren mit dem andern End an die zweyte Haupt⸗Seite ge⸗ 
dachter Steine anzurichten. 
So daß / im Fall man in Anrichtung solcher Figuren an die 
erste Haupt⸗Seite eines jeden Steins einen Fehler begehet / man noth⸗ 
wendig auch irren muß / wann man eben dieselbe Figuren an die zwey⸗ 
te Haupt⸗Seite anrichten wils. 
Aber wer die Weise / solche Figuren mit einem End an die er⸗ 
ste Haupt Seite jedes Steines anzurichten / recht verstehet; wird 
alsobald auch dieselbe mit dem andern End an die zweyte Haupt⸗Sei⸗ 
te eines jeden Steins anrichten koͤnnen; sintemal zu deren Anrich⸗ 
tung man sich mehrentheils eines von denen Figuren der ersten Haupt⸗ 
Seite bedienen kan. 
Daß also die Practic dieses zweyten Theils der Zeichnung einig 
und allein darinnen bestehet / daß man wisse / die Jigur einer Bogen⸗ 
oder Lager⸗Seite mit einem End an die zweyte Haupt⸗Seite / oder 
an das zweyte Gewoͤlbe anzurichteeenn. 
VUnd in diesem zweyten Theil der Zeichnung / fuͤr die Gewoͤlbe 
erster Art / haben diejenige / so die alte Manier zu zeichnen beschrie⸗ 
ben / einige Fehler mit einschleichen lassen / welches in dieser 
allgemeinen Rose nicht geschehen 
wird. 
* 
Worin⸗
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.