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dübelt die Sehwelle mit der Sockelabdeckung (Fig. 28 links). Bei Innenwänden
schneidet man, um den Làngenverband nicht zu unterbrechen, die Schwelle der
Fachwerkswand unter den Thüren nur so weit heraus, als eben notwendig ist
(Fig. 15 und 28).
Fz J- 2%
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Die Riegel. Die Wandstiele werden gegen Durchbiegen geschützt durch
die Verriegelung. Die Anzahl der einzuhängenden Riegel richtet sich nach der
Höhe der Wand. Gewöhnlich rechnet man die Abstände zwischen zwei Riegeln
gleich etwa 1 m. Es ist aber hierbei auf die Ausmauerung besondere Rücksicht
zu nehmen, ganz besonders, wenn sie sichtbar gefugt sein soll. Es muss dann
die Höhe der Fache in dem Schichtenmass der Backsteine aufgehen. Auf 1 m
rechnet man 13 Sehichten und auf eine Backsteinschicht plus Fuge 7,7 em. Ge-
wóhnlieh nimmt man für eine Wandhóhe von 2,50 m Höhe eine einmalige
Verriegelung an, für 3,50 m Höhe eine zweimalige und für 4,25 m Hóhe eine
dreimalige (Fig. 15).
Die Stärke der Riegelhölzer wird gleich derjenigen der Stiele bemessen.
Sie werden durch einen kurzen Zapfen mit den Stielen verbunden. Sind die
Stiele also sehr schwach, so ist es nicht ratsam, zwei Riegel von zwei Seiten
in derselben Höhe eingreifen zu lassen, weil dann zwischen den beiden Zapfen-
löchern gar kein oder zu wenig Holz stehen bleiben würde. Man müsste in
diesem Falle die Riegel der Höhe nach versetzen, was bei einfachen Gebäuden
auch ohne Nachteil geschieht. Ein Verbohren der Riegelzapfen und Vernageln
mit einem Holznagel hat mithin gar keinen Zweck, da hierzu der Zapfen etwa
8 bis 10 em lang sein müsste. Bei Stielen von, 12 bis 13 cm Stärke, wie sie
den billigsten Ausführungen zu Grunde gelegt werden, ist das Verbohren mithin
unausführbar. Es gehóren dazu Stiele von 21 und mehr cm Stärke, so dass
zwischen den verbohrten Zapfen noch 3 cm Holz stehen bleiben kónnen (Fig. 26).
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