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von Bedeutung sind, die in besonderen Kapiteln der Bände 1II und IV be—
trachtet werden.
Im 4. Abschnitte behandeln wir die Strombauten, welche die schiffbaren
fließenden Gewässer zu Wasserstraßen gemacht haben. Hierher gehören auch
die für Schiffahrtzwecke angelegten Wehre und Schleusen an den kanalisierten
Strecken und die künstlichen Kanäle, die sich jedoch mit kurzer Erwähnung be—
gnügen müssen. Etwas näheres Eingehen erfordert die Darlegung der Beziehungen
zwischen den für Schiffahrtzwecke und den für die Befestigung oder den Schutz
der Ufer ausgeführten Bauten. Letztere kommen besonders in Betracht bei den—
jenigen Flußstrecken, die durch Schiffschleusen zur Umgehung von Mühlenwehren
für den Wasserverkehr erschlossen sind oder doch als schiffbar gelten.
Wie sich aus den vorstehenden Bemerkungen ergiebt, werden im 3. und
4. Abschnitte dieses Kapitels ausschließlich solche wasserwirthschaftlichen Anlagen
besprochen, deren Einzelheiten in den Flußbeschreibungen näher dargelegt werden.
Dagegen behandeln wir die Anlagen an den nicht besonders beschriebenen Wasser⸗
läufen, die in den Abschnitten „Gewässernetz“ der Gebietsbeschreibungen erwähnt
sind, als Meliorationsunternehmungen. Eine derartige Trennung ist ja aller—
dings etwas willkürlich; aber eine gewisse Willkür läßt sich nicht vermeiden, da
diele wasserwirthschaftlichen Anlagen gleichzeitig mehreren Zwecken dienen.
Beispielsweise sind die meisten Buhnen an der Aller im Kreise Verden als
Uferschutzwerke von den Anliegern gebaut und theilweise erst kürzlich als Strom—
»auwerke für die Instandhaltung der Wasserstraße von der Bauverwaltung über—
nommen worden. Andererseits hat bei der umfangreichen Melioration im nörd—
lichen Theile des Kreises Lübbecke eine Umwandlung mehrerer vielgekrümmten
Wasserläufe in bedeichte Kanäle stattgefunden. Man kann indessen nicht zweifel—
haft darüber sein, daß letzteres Unternehmen als Melioration betrachtet werden
muß, obgleich es sich bei ihm um Eindeichungen und Kanäle handelt. Anderer—
seits sind die Verhältnisse an der Aller bei den Wasserstraßen darzulegen, wiewohl
die von den Anliegern gebauten Buhnen zur Abwehr des Stromangriffs, also zur
Wertherhöhung ihrer Ufergrundstücke, d. h. für einen Meliorationszweck gebaut
worden sind.
Besonders verwickelt liegen die Verhältnisse in den Marsch- und Moor—
gebieten an der Unteren Weser und Unteren Ems, wo die Entwässerungskanäle
großentheils gleichzeitig als Wasserstraßen benutzt werden und vielfach die un—
mittelbare Fortsetzung der vom hochwasserfreien Gelände kommenden Moorkanäle
bilden. Da aber auch hier der Meliorationszweck überwiegt und die Bedeutung
dieser Wasserstraßen vorzugsweise auf der Erschließung des angrenzenden Geländes
für die Bodenkultur beruht, so geben wir einen kurzen Ueberblick über die Moor—
kanäle bei den Mittheilungen über die Urbarmachung der Hochmoore des Weser—
und Emsgebiets.
2. Melioratiouen.
a) Zustand der Meliorationen in den sechziger Jahren.
Ueber den Zustand der Meliorationen in den sechziger Jahren geben einige
amtliche Berichte Auskunft, die gleichzeitig auch Winke für die Weiterentwicklung