VvVorwort.
Vor zehn Jahren ist durch Allerhöchsten Erlaß der Ausschuß zur Unter—
suchung der Wasserverhältnisse in den der Ueberschwemmungsgefahr besonders
ausgesetzten Flußgebieten gebildet worden. Vor neun Jahren wurden die ein—
leitenden Schritte gethan zur Bes chaffung der Unterlagen für die hydrographischen,
wasserwirthschaftlichen und wasserrechtlichen Darstellungen der einzelnen Strom—
gebiete auf Grund von Fragebogen, die von dem inzwischen errichteten Bureau
des Ausschusses als Leitfäden für die Beantwortung bearbeitet waren. Im Laufe
der beiden folgenden Jahre gingen die Anworten der befragten Wasser— und
Meliorations-⸗Baubeamten und der Forstverwaltungsbehörden allmählich ein, sodaß
im Spätherbste 1894 damit begonnen werden konnte, die so gelieferten Unterlagen
zu sichten und zu ergänzen.
Seitdem hat binnen wenig mehr als sieben arbeitsreichen Jahren das
Bureau des Wasser-Ausschusses drei große Werke über den Oderstrom (1896),
den Memel-, Pregel- und Weichselstrom (1899), die Weser und Ems (1901)
fertiggestellt und im Auftrage des Ausschusses veröffentlicht. Ein viertes Werk
gleicher Art über den Elbstrom (1898) ist im Auftrage der deutschen Elbuferstaaten
und unter Betheiligung des preußischen Wasserausschusses von der Elbstrom⸗
Bauverwaltung zu Magdeburg herausgegeben worden. Innerhalb einer kurzen
Zeitspanne ist hiermit eine sorgfältige, bis in die Einzelheiten eindringende und
doch niemals das Ziel außer Acht lassende Darstellung der gesammten Wasser⸗
verhältnisse eines großen Theiles von Mitteleuropa geschaffen, die sich auf eine
rd. 632 000 qkm große Gebietsfläche erstreckt.
Wenig mehr als 9/0 dieser den Flächeninhalt des Deutschen Reiches er⸗
heblich übertreffenden Gebietsfläche gehört den Stromgebieten der Weser und
Ems an, die das vorliegende letzte Werk des Bureaus des Wasserausschusses
behandelt. Wenn trotz dieses kleineren räumlichen Umfanges der geschilderten
Gebiete das Weser-Emswerk nach seiner Bogenzahl und nach der Fülle seines
Inhaltes die übrigen Werke noch überbietet, so beruht dies hauptsächlich auf dem
Umstande, daß die 58 030 qkm große Fläche des Weser⸗ und Emsgebiets bis
auf einen verschwindend geringen Bruchtheil zum Deutschen Reiche gehört.