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Waldwiesen, Verbauungen von Wasserrissen, die außer der Entziehung des
Wassers auch die Geschiebebildung befördert hatten. Besonders zu erwähnen sind
die Anlagen am Guttelsbache, der zwischen Rotenburg und der Gudemündung
rechts in die Fulda fließt. Gelegentlich der Aufforstung einer O,8 qkm großen,
früher landwirthschaftlich benutzten Hangfläche wurden hier von der Oberförsterei
Rotenburg-Ost 1,05 kmm horizontale Sickergräben zur Zurückhaltung des Wassers
und in einer von ihnen durchschnittenen Seitenschlucht auf O,6 Km Länge 30 Quer—
dämme angelegt; hiermit im Zusammenhange sind am Guttelsbach auf rd. 2 kKm
Länge 4 kleine Stauteiche und 12 Schützenschleusen, die zur Bewässerung der
Thalwiesen dienen, hergestellt worden. Eine ähnliche, von der Forstverwaltung
1882 hergestellte Anlage ist die Verbauung zweier Runsen oberhalb Bergshausen
an der unteren Fulda mit Bruchsteinsperren zur Zurückhaltung der Geschiebe.
Entwässerungsanlagen, die den Wasserabfluß beschleunigen, kommen nur an
wenigen Stellen und auf kleinen Flächen vor, meist in Verbindung mit Fichten—
fkulturen auf undurchlässigem Boden.
g) Bewaldungsverhältnisse in dem zum Großherzogthume Hessen
gehörigen Gebietstheile.
In dem zum Großherzogthume Hessen gehörigen Antheile des Fuldagebiets
hat gleichfalls das Nadelholz eine große Verbreitung gewonnen, ähnlich wie in
den benachbarten preußischen Waldungen; von 218,7 qKm Waldfläche sind nur
noch 88,83 mit Laubholz, aber 125,4 mit Nadelholz bestanden. Die Hochwald—
wirthschaft umfaßt 207,8 4kmn, wogegen blos 1,3 als Mittelwald und 4,6 als
Niederwald bewirthschaftet werden. Für die Verjüngung des Hochwaldes bildet
heim Laubholze die natürliche Besamung, beim Nadelholze der künstliche Anbau
auf Kahlhiebflächen die Regel. In den Staatsforsten und den unter staatlicher
Aufsicht stehenden Gemeindewaldungen dürfen nach der Verordnung vom 3. Oktober
1848 beim Nadelholze höchstens 200/0, beim Laubholze höchstens 190/0 der Wald—
fläche zur Streuentnahme genutzt werden; andererseits muß die Abgabe auf
mindestens 6“/ der Waldfläche beim Nadelholze, auf 5/0 beim Laubholze statt—
finden. Die Privatwaldungen unterliegen dagegen noch einer ausgedehnten Streu—
autzung, besonders die hierdurch sehr zurückgegangenen Bauernwaldungen; auch
in den umfangreichen standesherrschaftlichen Forsten ist die Ertragfähigkeit durch
die Streuberechtigungen der Umlieger derart geschwächt worden, daß vielfach der
Uebergang vom Laubholze zur Kiefer nothwendig war. Weniger ausgedehnt ist
die Weidenutzung, die von den hierzu Berechtigten jährlich nur auf einem Drittel
der mit solchen Verpflichtungen belasteten Waldfläche ausgeübt werden darf.
Wesentliche Veränderungen des Flächeninhaltes der Forsten durch Entwaldung
oder Aufforstung haben in den letzten Jahrzehnten nicht stattgefunden. Zur Ver—
langsamung des Wasserabflusses sind an steilen, trockenen Berghängen, auf Berg—
kuppen und Hochebenen Horizontalgräben angelegt worden; ferner vermeidet man
thunlichst an solchen Stellen die Kahlschlagwirthschaft und Streunutzung.