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ungewöhnlichen Hochwasser vom März 1888 erhebliche Schäden erlitten, da die
Uferdeckungen noch nicht genügend in sich befestigt waren, sind dann aber 1888,89
wiederhergestellt worden. Ohne zur Genossenschaftsbildung zu schreiten, ist für
die untere Strecke in jener Feldmark die Unterhaltungspflicht geregelt, für die
obere noch nicht. Daß ein Bedürfniß zur ordnungsmäßigen Uferinstandhaltung
schon lange besteht, ergiebt sich aus dem „Ausschreiben“ der fürstlichen Regierung
zu Korvey vom 20. Februar 1805 (das Nethegebiet gehörte damals größtentheils
zum Fürstenthume Oranien-Nassau-Korvey), wodurch für die Nethe, die bei
Höxter mündenden Bäche und die Saumer, ebenso wie für die Weser, Fluß—
schauen eingeführt wurden. Nach 8 1 sind die Anlieger verpflichtet, ihre Ufer
in guten Stand zu setzen; bei größerem unverschuldeten Schaden von mehr als
5 bis 10 Thaler, will die Regierung „über die Bezahlung aus der Landeskasse
mit den Landständen sich benehmen“. Nach 82 sollen im Herbste und Früh—
jahre jeden Jahres und nach jedem Hochwasser die Ortsvorsteher und Vögte
bei Strafe die Ufer begehen und die Protokolle dem Landbaumeister einschicken,
damit „Vorschrift zur gehörigen Befestigung gegeben wird“. Bei diesen tech—
nischen Vorschriften wurde darauf hingewirkt, steile Bruchufer mit mindestens
1-fachen Böschungen abzuflachen, mit Weiden zu bepflanzen und Grassamen zu
besäen, die Weidenpflanzungen in 3- bis 4-jährigem Umtriebe zu schneiden, am
Kopfe der Ufervorsprünge kein Gesträuch zu dulden, am Uferrande einen 7,5 m
breiten Schutzstreifen freizulegen und als Grasland freizuhalten, sowie Baum—
stämme und Stubben aus dem Bachbette zu entfernen, um den Ufereinrissen vor—
zubeugen. Diese zweckentsprechenden, aber wohl bald in Vergessenheit gerathenen
Bestimmungen wurden 1838 von der Mindener Regierung wieder in Kraft
gesetzt. Sie ließ sich damals einen Fonds zur Aufnahme von Flußkarten und
Nivellements überweisen, die als Grundlage für die Flußschau dienen sollten.
Einige als Musterbauten anzusehende Uferdeckungen, Weidenpflanzungen und gut
geräumte Strecken waren bereits vorhanden. Nachdem 1846 die Vorarbeiten
beendigt waren, scheint die Sache nicht weiter verfolgt worden zu sein.
Den ersten größeren Zufluß empfängt die Nethe zwischen Willebadessen
und Niesen, nämlich bei Fölsen rechts die von Borlinghausen aus dem Südende
des Längenthals kommende Helmerte, ebenso den zweiten bei Niesen aus der
von Löwen und Peckelsheim nordwärts ziehenden Keupermulde, die Taufnethe.
Zwischen Niesen und Riesel ergießt sich bei Siddessen links die Oese, von
Dringenberg und Neuenheerse her ostwärts gerichtet. Mit ihr parallel läuft die
untere Strecke des Aabachs, nachdem dieser durch die starken Zuflüsse aus dem
Driburger Kesselthale bedeutend verstärkt worden ist. Seine obere Strecke hat von
der unweit Bembüren am Altenbekener Tunnel liegenden Quelle bis zur Saatzer
Mühle einen im Grundrisse treppenförmigen Lauf, da er aus dem Reelsener Thale
durch ein Querthälchen neben dem schmalen, den Driburger Thalkessel abtrennenden
Muschelkalkrücken in die Keupermulde geleitet wird, die sich von Alhausen südwärts
erstreckt. Aus dem westlich benachbarten Driburger Thale empfängt die Aa zwei
Bäche, den größeren oberhalb der Thalpforte am Lilienberge, wo ihr zur Herster
Bodenfurche führendes Querthal beginnt. In dieser bis zum Buntsandstein aus—
genagten Bodenfurche vereinigt sich mit ihr bei Herste rechts der Katzbach von