Full text: Quell- und Nebenflüsse der Weser (ohne Aller) (Band 2)

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leitung des Wassers in die Hauptrieselgräben benutzt werden. Am größten ist 
die Zahl und Ausdehnung dieser Bewässerungsanlagen im Hummethale bei 
Aerzen, Selxen und Gr.Berkel; letztere sind genossenschaftliche Unternehmungen 
(bei Selxen 0,18, bei Gr.Berkel 0,26 qkm; Statuten vom 25. Dezember 1873 
und 29. August 1874). Ebenso finden sich solche Rieselwiesen vielfach in den 
Thälern der Seitengewässer, z. B. bei Dünsen. 
Die Bewaldungsverhältnisse entsprechen in unserem Gebietstheile an— 
nähernd dem Durchschnitte des ganzen oberen Wesergebiets; nur nehmen die 
Gemeinde- und Genossenschaftswaldungen etwa 120/,0 mehr, die Staatsforsten 
rntsprechend weniger Waldfläche ein. Besonders im Antheile des Kreises Herford 
befindet sich nur geringer fiskalischer Waldbesitz bei Vlotho, dessen frühere 
Mittelwaldbestände wieder in Hochwald übergeführt sind; die ehemaligen, an 
Privatbesitzer aufgetheilten Markenwaldungen leiden an den auf S. 178 bezeichneten 
Mängeln. Besser liegen die Verhältnisse im Kreise Hameln, wo seit Einführung 
der Staatsaufsicht die Genossenschaftsforsten planmäßig bewirthschaftet werden 
(vergl. S. 218), außerdem aber auch ein namhafter Theil der Waldfläche dem 
Staate und der Stadt Hameln gehört. Ebenso unterliegen die Forsten im 
Fürstenthume Lippe einem nachhaltigen Betriebe, der auf Erhaltung der Streudecke 
besonders Bedacht nimmt, nachdem auch hier die früher umfangreichen Hute— 
und Pflanzwaldungen in dichte Schonungen verwandelt worden sind (vergl. S. 194). 
Bezüglich der soeben erwähnten Waldbestände genügt es, im Uebrigen auf die 
Angaben bei der Beschreibung des ersten und dritten Gebietsabschnitts zu 
verweisen. 
Die zu unserem Gebietstheile gehörigen Waldungen des Kreises Rinteln 
umfassen, von 0O,6 qkm Privat- und Gemeindewald abgesehen, die 26,6 qkm 
große Holzfläche der Oberförsterei Rumbeck. Auf dem meistverbreiteten sandigen 
Lehmboden herrscht die Buche vor, was auch in der übrigen Gebietsfläche der 
Fall ist; sie nimmt 71,0 der Bestände ein, die Eiche und anderes Laubholz 7/0. 
Auf die Fichte entfallen über 15, auf die Kiefer nicht ganz 70/0; beide Nadel— 
holzarten haben das Laubholz auf den flachgründigen Hügelkuppen und anderen 
minderwerthigen Bodenarten verdrängt. Die Buche wird mit Samenschlagstellung 
natürlich verjüngt, das Nadelholz nach dem Kahlabtriebe künstlich angebaut. Auf 
etwa 60/0 der Waldfläche des Forstreviers erfolgt noch regelmäßige Streunutzung 
durch die Besitzer oder Berechtigte mit dreijährigem Wechsel; indessen ist die 
Ablösung der Streuberechtigungen auch hier eingeleitet. Die weitaus meisten 
Berechtigungen, namentlich sämmtliche Waldweide-Gerechtsame sind in den 
letzten Jahrzehnten abgelöst worden, wobei 5,0 qkm Staatsforsten gerodet und 
in Ackerland verwandelt wurden, aber fast ausschließlich weitständige, von Blößen 
durchzogene Eichen- und Buchen-Pflanzwaldbestände, deren Bodendecke alljährlichem 
Ausrechen und Beweidung ausgesetzt war. Bei einem 0,7 qkm großen Theile 
dieser Bestände hat die Umwandlung in Eichen- und Fichtenhochwald stattgefunden. 
Nach Mittheilung der Oberförsterei reichen seit dieser Verminderung der Wald— 
fläche, Verkoppllung und Dränage des angrenzenden Ackerlandes die in den 
unteren Feldmarken befindlichen Gräben bei starkem Regen und raschem Schnee— 
abgange weniger als früher zur Wasserabführung aus; die Ueberschwemmung
	        
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