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leitung des Wassers in die Hauptrieselgräben benutzt werden. Am größten ist
die Zahl und Ausdehnung dieser Bewässerungsanlagen im Hummethale bei
Aerzen, Selxen und Gr.Berkel; letztere sind genossenschaftliche Unternehmungen
(bei Selxen 0,18, bei Gr.Berkel 0,26 qkm; Statuten vom 25. Dezember 1873
und 29. August 1874). Ebenso finden sich solche Rieselwiesen vielfach in den
Thälern der Seitengewässer, z. B. bei Dünsen.
Die Bewaldungsverhältnisse entsprechen in unserem Gebietstheile an—
nähernd dem Durchschnitte des ganzen oberen Wesergebiets; nur nehmen die
Gemeinde- und Genossenschaftswaldungen etwa 120/,0 mehr, die Staatsforsten
rntsprechend weniger Waldfläche ein. Besonders im Antheile des Kreises Herford
befindet sich nur geringer fiskalischer Waldbesitz bei Vlotho, dessen frühere
Mittelwaldbestände wieder in Hochwald übergeführt sind; die ehemaligen, an
Privatbesitzer aufgetheilten Markenwaldungen leiden an den auf S. 178 bezeichneten
Mängeln. Besser liegen die Verhältnisse im Kreise Hameln, wo seit Einführung
der Staatsaufsicht die Genossenschaftsforsten planmäßig bewirthschaftet werden
(vergl. S. 218), außerdem aber auch ein namhafter Theil der Waldfläche dem
Staate und der Stadt Hameln gehört. Ebenso unterliegen die Forsten im
Fürstenthume Lippe einem nachhaltigen Betriebe, der auf Erhaltung der Streudecke
besonders Bedacht nimmt, nachdem auch hier die früher umfangreichen Hute—
und Pflanzwaldungen in dichte Schonungen verwandelt worden sind (vergl. S. 194).
Bezüglich der soeben erwähnten Waldbestände genügt es, im Uebrigen auf die
Angaben bei der Beschreibung des ersten und dritten Gebietsabschnitts zu
verweisen.
Die zu unserem Gebietstheile gehörigen Waldungen des Kreises Rinteln
umfassen, von 0O,6 qkm Privat- und Gemeindewald abgesehen, die 26,6 qkm
große Holzfläche der Oberförsterei Rumbeck. Auf dem meistverbreiteten sandigen
Lehmboden herrscht die Buche vor, was auch in der übrigen Gebietsfläche der
Fall ist; sie nimmt 71,0 der Bestände ein, die Eiche und anderes Laubholz 7/0.
Auf die Fichte entfallen über 15, auf die Kiefer nicht ganz 70/0; beide Nadel—
holzarten haben das Laubholz auf den flachgründigen Hügelkuppen und anderen
minderwerthigen Bodenarten verdrängt. Die Buche wird mit Samenschlagstellung
natürlich verjüngt, das Nadelholz nach dem Kahlabtriebe künstlich angebaut. Auf
etwa 60/0 der Waldfläche des Forstreviers erfolgt noch regelmäßige Streunutzung
durch die Besitzer oder Berechtigte mit dreijährigem Wechsel; indessen ist die
Ablösung der Streuberechtigungen auch hier eingeleitet. Die weitaus meisten
Berechtigungen, namentlich sämmtliche Waldweide-Gerechtsame sind in den
letzten Jahrzehnten abgelöst worden, wobei 5,0 qkm Staatsforsten gerodet und
in Ackerland verwandelt wurden, aber fast ausschließlich weitständige, von Blößen
durchzogene Eichen- und Buchen-Pflanzwaldbestände, deren Bodendecke alljährlichem
Ausrechen und Beweidung ausgesetzt war. Bei einem 0,7 qkm großen Theile
dieser Bestände hat die Umwandlung in Eichen- und Fichtenhochwald stattgefunden.
Nach Mittheilung der Oberförsterei reichen seit dieser Verminderung der Wald—
fläche, Verkoppllung und Dränage des angrenzenden Ackerlandes die in den
unteren Feldmarken befindlichen Gräben bei starkem Regen und raschem Schnee—
abgange weniger als früher zur Wasserabführung aus; die Ueberschwemmung