Full text: Quell- und Nebenflüsse der Weser (ohne Aller) (Band 2)

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da auf den Verwitterungsböden der vorquartären Gesteine im Gebirgslande und 
seinem Vorlande die Buche, gemischt mit der Eiche, vorherrschende Baumart ist, 
wogegen im Flachlande gewöhnlich die Kiefer vorherrscht. Der Prozentsatz des 
Mittel- und Niederwaldes ist in unserem Gebietstheile erheblich geringer als an 
der linken Seite und auf nicht ganz 8/0 zu schätzen. 
Die Holzungen auf den Bergzügen des Wesergebirges, der Bückeberge und 
ihren Fortsetzungen gehören größtentheils zu den preußischen Oberförstereien 
Zersen, Minden und Obernkirchen, sowie zu den fürstlich schaumburgischen Ober— 
förstereien Bückeburg und Brandshof; nur innerhalb des Kreises Minden stehen 
sie meistens im Privatbesitze. Im Obernkirchener Forste hat die Fichte und auf 
den geringen Standorten auch die Kiefer während der letzten Jahrzehnte große 
Verbreitung erlangt, während in den übrigeun Forsten das Laubholz etwa 85 00 
des Flächeninhaltes einnimmt. Die vorzugsweise eingesprengt vorkommende Eiche 
wird mit 140- bis 160-jährigem, die Buche mit 120- bis 140.-jährigem, die Fichte 
mit 60⸗ bis 80⸗jährigem Umtriebe bewirthschaftet. Bei der Eiche erfolgt die Ver— 
jüngung durch Pflanzung oder Saat, bei der Buche auf natürlichem Wege in 
Besamungschlägen, bei der Fichte durch Pflanzung und Streifensaat in Kahl— 
schlägen. Nur die kleineren Privatwaldungen werden zuweilen zur Entnahme 
von Waldstreu genutzt oder mit Vieh behütet. In den Staatsforsten sind seit 
den siebziger Jahren die Streu- und Weidenutzungsrechte der benachbarten 
Gemeinden abgelöst, bei welcher Gelegenheit z. B. im Forstrevier Obernkirchen 
5,8 qkm licht bestandene Pflanzwaldungen (Huteflächen) vom Staate an die 
Nutzungsberechtigten überlassen und größtentheils in Ackerland umgewandelt 
worden sind. 
Die Holzungen des Gebirgsvorlandes gehören hauptsächlich zu den fürstlich 
schaumburgischen Oberförstereien Baum-Landwehr und Spießingshol-Hagenburg, 
zur preußischen Oberförsterei Rehburg, theilweise auch zum Kloster Lockum; 
auch die Gemeinden haben zum Theil nicht unbeträchtlichen Waldbesitz, z. B. die 
Stadt Rehburg. Weiter im Flachlande werden die meistens fiskalischen Forsten 
von der Oberförsterei Nienburg bewirthschaftet. Ueber die Gemeinde- und Ge— 
nossenschaftswälder hat hier in der ehemaligen Grafschaft Hoya der Regierungs— 
präsident zu Hannover nur im Allgemeinen das Recht der Oberaufsicht. Diese 
konnte aber leider nicht verhindern, daß im Laufe des 19. Jahrhunderts eine 
sehr bedeutende Abnahme der Waldfläche eingetreten ist. Nach einem Berichte 
der Oberförsterei Nienburg hatte die Abnahme im ganzen, theilweise auf der 
linken Seite des Weserthals gelegenen Kreise Nienburg von 1830 bis 1860 etwa 
85 qkm betragen, und der ehemals über 30,0 große Prozentsatz der Bewaldung 
war auf etwa 120,0 hinabgegangen, hat sich aber seitdem durch Aufforstungen 
wieder um nahezu 1,82,0 vergrößert. Ebenso ist auf dem übrigen Geestlande 
durch Waldtheilung und Ablösung der Nutzungsberechtigungen eine große Ab— 
nahme der Waldfläche und die Zunahme der Heidefläche verursacht worden; 
auch die zerstreute Lage der Waldparzellen ist hauptsächlich durch die Entwaldung 
des Ablösungslandes zu erklären. Seit den siebziger Jahren findet keine weitere 
Verminderung der Holzbestände statt, sondern eine nicht unerhebliche Vermehrung, 
weil die vom Staate, von der Klosterkammer, der Provinz, den Gemeinden und
	        
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