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Privatbesitzern vielfach vorgenommenen Aufforstungen die bei Verkoppelungen und
Servitutsablösungen in Acker- oder Weideland umgewandelten Holzflächen um
mindestens rd. 10 qkm übertreffen. Blos im Schaumburger Walde steht der
Verminderung umerd. 3 4km Ablösungsland, das jetzt zur Wiesen- und Acker—
kultur dient, keine nennenswerthe Aufforstung gegenüber.
Die vortrefflichen Standorte des Schaumburger Waldes, der zur Hegung
des reichen Wildstandes als fürstlicher Wildpark eingegattert ist, tragen im
Forstreviere Baum-Landwehr hauptsächlich Eichen- und Buchenbestände mit 120—
bis 160-jährigem Umtriebe. Im Forstreviere Spießingshol-Hagenburg bilden
Buche und Eiche zwar ebenfalls die vorherrschenden Holzarten; neben ihnen
nehmen aber die Fichte und Kiefer mit 70- bis 80-jährigem Umtriebe größere
Flächen ein, da in den letzten 50 Jahren ein Theil der Laubholz- in Nadelholz-
bestände übergeführt worden ist. Die Rehburger Berge bilden den Grenzposten
des Laubwaldes gegen die Kiefernwaldungen des Geestlandes, die übrigens noch
mehrfach von Buchen-, Birken-, Erlen- und Eichenbeständen unterbrochen werden.
Die Buche wird überall natürlich in Samenschlägen verjüngt. Die Eiche wird
nach dem Abtriebe noch vielfach in althergebrachter Weise mit Heisterpflanzung
nachgezogen oder mit Handsaat verjüngt. Zum Wiederanbau des Nadelholzes
nach dem Kahlschlage wendet man bei der Fichte die Pflanzung, bei der Kiefer
meistens die Saat aus der Hand an.
Zur Aufforstung der Heideflächen verwendet man in der Regel die Kiefer,
manchmal mit Beimischung der Fichte. Zur Wiederbewaldung sumpfiger Stand—
orte wird die Eiche auf Rabatten gepflanzt, und die bei der Rabattenanlage
ausgehobenen Gräben bewirken die Entwässerung. Auch auf den neu auf—
geforsteten Heideflächen wird in der zweiten Bestandesgeneration, wenn wiederum
besserer Waldboden geschaffen ist, wahrscheinlich das Laubholz nebst der Fichte
größere Verbreitung gewinnen. Wenn kein Ortstein unter dem Heidesand liegt,
genügt zur Vorbereitung des Bodens für die Kiefernsaat häufig schon einfaches,
ausreichend tiefes Aufeggen. Ist eine Ortsteinschicht vorhanden, so muß sie
aufgebrochen und zur Verwitterung an die Oberfläche gebracht werden; hierzu
bedient man sich der Riolung mit Spaten und Hacke oder tiefgehender Pflüge,
auf größeren zusammenhängenden Flächen neuerdings des Dampfpflugs.
Wie bereits bemerkt, hat die umfangreiche Entwaldung der Geest haupt—
sächlich zur Ablösung der auf den Wäldern lastenden Berechtigungen zur Waldweide
zum Plaggenhiebe, zum Bultenstiche und zur Holzentnahme stattgefunden. Seitdem
diese Gerechtsame der Geestortschaften abgelöst sind, wird sowohl in den Staats—
forsten, als auch in den meisten übrigen Waldungen die Weide- und Streunutzung
nur in unschädlichem Maße vorübergehend ausgeübt, z. B. bei großem Futter—
mangel in dürren Jahren. Streuentnahme findet auch zuweilen statt, um durch
übermäßige Wucherung des Heidekrautes und Mooses die jungen Kulturen nicht
zu gefährden. Durch die sorgfältige Pflege der Waldbodendecke und Ver—
mehrung der Waldfläche dürfte mit der Zeit die Ergiebigkeit der Quellen und
die Bodenfeuchtigkeit der Geestlandschaft verbessert werden, die nach Angabe der
Oberförsterei Nienburg seit der Entwaldung merklich gelitten hat.