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diese Vergrößerung jener oben berechneten Zunahme nicht genau entspricht, so er—
klärt sich dies leicht dadurch, daß inzwischen bereits starke Niederschläge begonnen
hatten, durch welche der Wasserstand bis zum 12. Mai auf 1,80 m anwuchs.
Beachtenswerth erscheint, daß das Ablassen des aufgestauten Wasservorraths
den Spiegel um höchstens 25 ennerhöht hatte, wogegen die 36-stündigen Nieder—
schläge nicht nur das Zurückgehen auf den ursprünglichen Stand verhinderten,
sondern auch noch eine weitere Erhöhung um 35 cim bewirkten. Auf die
praktische Bedeutung dieses Versuchs kommen wir im folgenden Abschnitte zurück,
in dem die Maßnahmen zur Befriedigung der von den hannoverschen Anliegern
der Großen Aue gegen die Rahdener Wassergenossenschaft erhobenen Beschwer—
den mitgetheilt sind.
i) Flußbeschreibung der Großen Aue.
Wasserwirthschaftliche Verhältnisse am Mittel- und Unterlaufe.)
Aus der bisherigen Darstellung geht hervor, daß die Milderung der
Ueberschwemmungschäden an den hannoverschen Strecken der Großen Aue keine
eigentliche Hochwasserfrage ist, die durch Verbesserungen im Hochwasserbette zu
lösen wäre, sondern eine Vorfluthfrage, deren Lösung auf der Begradigung und
Erweiterung des Flußbettes beruht. Hierauf waren auch die schon unter der
ehemaligen Regierung des Königreichs Hannover gemachten Vorschläge gerichtet.
Unter der preußischen Herrschaft wurde 1868 der Gedanke wieder aufgenommen
und die Anfertigung von Vorarbeiten für den Ausbau der Großen Aue in den
Aemtern Sulingen, Uchte, Stolzenau und Nienburg beschlossen; als Ziel war
angegeben: 1) Beseitigung der für die Wiesen nachtheiligen sommerlichen Aus—
uferungen, 2) Ent- und Bewässerung der Wiesen im Flußthale. Die Vorarbeiten
zögerten sich lange hin, weil sie in Verbindung mit der Grundsteuervermessung
gebracht waren, und erst 1878 kam ein Entwurf für die Strecke Barenburg —
Steyerberg zu Stande, der als Grundlage für die Gründung einer rd. 7 qkm
umfassenden Genossenschaft dienen sollte. Die hierüber angeknüpften Verhand—
lungen zerschlugen sich, weil die betheiligten Besitzer weder auf den Begradigungs—
entwurf eingehen, noch viel weniger von dem aufgetauchten Vorschlage einer
Eindeichung etwas wissen wollten. Die ohnehin beträchtlichen Kosten des Aus—
baues würden völlig unerschwinglich geworden sein, wenn man die Entfernung
der für den geregelten Abfluß lästigen Mühlenstaue zu Steyerberg und Liebenau
einbezogen hätte. Da keine Aussicht auf eine durchgreifende Verbesserung blieb,
wollte die Landdrostei eine solche allmählich anbahnen durch Abhaltung regel—
mäßiger Schauungen auf Grund des Erlasses vom 18. Februar 1883.
In den achtziger und neunziger Jahren haben diese Schauungen regel—
mäßig stattgefunden und im Allgemeinen auch wohlthätig gewirkt, mindestens
durch Verhinderung mancher Maßnahmen der Anlieger, die den Zustand des
Flußbettes weiter verschlechtert haben würden. Eine wirkliche Verbesserung
konnten sie nicht herbeiführen, da hierzu die Anlage von Durchstichen und Ver—
breiterungen der zu engen Stellen nöthig gewesen wäre. Der von den Gemeinden
Vogtei und Düdinghausen 1884 gestellte Antrag auf Begradigung ihrer Fluß—