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strecke, für welche im Entwurfe von 1878 etwa 10 Durchstiche vorgesehen waren,
erschien schon deshalb nicht annehmbar, weil eine solche Stückbegradigung Nach—
theile für die Unterlieger hervorgerufen hätte; an den Kosten der Ausführung
wollten sie sich nicht in angemessener Weise betheiligen. In ähnlicher Weise
wurden von denselben und anderen Gemeinden auch späterhin Anträge gestellt,
ohne daß die Bereitwilligkeit zunahm, eine Genossenschaft oder mehrere Einzel—
genossenschaften für den Ausbau des Flusses zu bilden. Die Ursache dafür, daß
die Wiesen oft lange anhaltenden sommerlichen Ueberschwemmungen ausgesetzt
sind, sowie daß die Heuernten der niedrigen Wiesen etwa alle 4 Jahre, der höher—
liegenden Wiesen alle 6 bis 7 Jahre verloren gehen, glaubten die hannoverschen
Anlieger in der Handhabung der Stauschleusen der Rahdener Wassergenossen—
schaft zu finden. Besonders nach dem überschwemmungsreichen Sommer des
Jahres 1894, in dem auch die Wiesen an den ausgebauten und eingedeichten
Wasserläufen dieses Meliorationsgebiets unter Wasser gesetzt worden waren,
wurden die Beschwerden über die angeblich rücksichtslose, die Unterlieger schädigende
Bedienung der Stauschleusen jener Genossenschaft doppelt lebhaft und verlangten
bestimmte Vorschriften über die Stauziele und Stauzeiten, die nach Meinung
der Rahdener Sozietät nicht ausführbar waren.
Die Regelung dieser Angelegenheit wird im folgenden Abschnitte behandelt,
da zur Klarlegung der Sachlage ein näheres Eingehen auf die Verhältnisse der
genannten Melioration erforderlich ist. Inzwischen sind im Jahre 1897 aber—
mals Vorarbeiten für die Begradigung der hannoverschen Großen Aue veran—
staltet worden, die zu einem neuen Entwurfe, zunächst für die am meisten noth—
leidende Strecke Barenburg — Steyerberg, geführt haben. Wegen des äußerst
geringen Gefälles dieser 26,2 Kmelangen Strecke müßte das zur bordvollen Ab—
führung des gewöhnlichen Sommerhochwassers ausreichende Flußbett so große
Abmessungen erhalten, daß der Ausbau rd. 400 000 Mark kosten würde. Die
große Mehrheit der Anlieger sprach sich jedoch 1898 gegen diesen Entwurf aus,
wünschte aber einstweilen die Ausführung der am meisten nothwendigen Durch—
stiche und Betterweiterungen, während weitergehende Arbeiten von Fall zu Fall
zu erledigen wären. In welcher Weise diesem Wunsche zu genügen sein wird,
steht noch nicht fest.
Wie bereits erwähnt, haben an einigen Stellen die Uferbesitzer sich bis zu
gewissem Grade selbst geholfen durch Befestigung ihrer Ufer, Herstellung von
Schutzbuhnen, Anlage kleiner Durchstiche und Bau von Sommerdeichen. Freilich
gaben auch diese im Ganzen geringfügigen Verbesserungen öfters wiederum Anlaß
zu Beschwerden der gegenüber oder unterhalb an den Fluß grenzenden Grund—
besitzer, die hierdurch gesteigerte Ufer- und Ueberschwemmungschäden befürchteten.
Beispielsweise wurde 1879 Klage darüber erhoben, daß die zur Verhütung des
Uferabbruchs am fiskalischen Forstorte Rüssel bei Steyerberg gebauten 8 Buhnen
eine für das jenseitige Ufer nachtheilige Verschiebung bewirkt hätten; wie die
Untersuchung ergab, ging aber der Schilf- und Krautanwuchs in den Buhnen—
feldern nicht über die Streichlinie und war es nur nothwendig, das Weidenbusch—
werk von den halb verfallenen Buhnen zu entfernen und diese aufzuholen.
Ferner beschwerten sich 1882 einige Anlieger aus Reese, dem am meisten fluß—