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Plan, der einen Ausbau der Flöthe nöthig machen würde, kann wegen des
Widerspruchs der Betheiligten einstweilen nicht weiter verfolgt werden.
In den Gemarkungen Isenstedt und Lübbecke ist der zur Großen Aue
entwässernde Lauf des Flöthebachs auf 3,0 km Länge 1892 ausgebaut worden,
um die Melioration einer 1,0 qkm großen Niederung zu ermöglichen. Auch
am unteren Theile dieses Wasserlaufs hat 1899 die im Auseinandersetzungs—
verfahren vorgesehene Wiesenmelioration (1,26 qkm) der an einem linkseitigen
Zuflusse gelegenen Gemarkung Stockhausen stattgefunden, nachdem schon früher
eine 5 ha große Wiesenfläche im Privatbesitze zur künstlichen Bewässerung aus der
2,5 km oberhalb der Flöthemündung in die Große Aue fließenden Blasheimer
Riede eingerichtet war. In der Gemarkung Blasheim hat neuerdings eine Wiesen—
melioration durch Trockenlegung eines Bruches von 3 ha Größe ohne die geplante
Berieselung mit schmalen Rücken stattgefunden. Noch weiter oberhalb ist 1891,93
der das Längenthal im Wiehengebirge von Eininghausen nach Börninghausen
zum Quellbache der Großen Aue entwässernde Börninghauser Mühlenbach auf
1,4 km Länge ausgebaut und die 0,32 qkmm umfassende Thalwiesenfläche mit
Ent- und Bewässerungsanlagen versehen worden, ohne daß bisher eine Genossen—
schaft hierfür zu Stande gekommen wäre. Schließlich sei noch erwähnt, daß ein
Ausbau des Oldendorfer und Offelter Baches nebst Meliorationen ihrer Thal—
gründe (2,0 qkm) geplant wird; über die Bildung einer Genossenschaft für die
Ent- und Bewässerung dieser nördlich der Parallelkette des Wiehengebirges im
Gebiete des Großen Diekflusses liegenden Wiesenflächen schweben noch Ver—
handlungen.
b) Anbauverhältnisse und Meliorationen in der Wald—
und Heidezone.
Betreffs der Anbauverhältnisse in der Wald- und Heidezone dürfte eine
etwas eingehendere Darstellung der Zustände im Mindener Walde genügen,
die wir auszugsweise einem amtlichen Berichte entlehnen. Der mit diesem Namen
bezeichnete, jetzt keineswegs ganz oder auch nur größtentheils bewaldete Land—
strich zwischen der Wickriede und Oesper umfaßt im Kreise Minden eine
25 qkm große Fläche, die bis zum dreißigjährigen Kriege mit Buchen- und
Eichenforsten bedeckt war, seitdem aber bis in die vierziger Jahre verödetes
Heideland mit dürftigen Waldresten bildete. Ebenso wie die gleichartige, I5 qkm
große Heidefläche jenseits der hannoverschen Grenze im Amte Diepenau wurde
das Gelände fast nur zur Heidschnuckenweide und zum Plaggenhiebe von den
hierzu berechtigten Ortschaften benutzt. Bei der 1847 bewirkten Auftheilung des
Mindener Waldes erhielt der Forstfiskus rd. 5,0, die Stadt Minden erd. 5,8 qkinm,
während der Rest an 17 verschiedene Gemeinden und Güter überging. Die
Mindener Abfindung wurde zum Preise von 105 Mark für das Hektar an Privat—
besitzer verkauft, die nach fruchtlosen Versuchen zur Urbarmachung zehn Jahre
später ihr Besitzthum mit 15 Mark für das Hektar weiter veräußerten. (Neuerdings
sind dort mit gutem Erfolge Rentengüter zur landwirthschaftlichen Verwerthung
gebildet worden.) Dagegen erzielte der Forstfiskus nach vorheriger Binnenent—
wässerung durch Bepflanzung mit Eichen, Buchen und Kiefern gute Erfolge, die