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'reilich stellenweise durch Mangel an Vorfluth beeinträchtigt waren, weil die kalten
Winde die in beständiger Nässe stehenden Pflanzen tödteten; gesunden Holzwuchs
zeigten die bis zu 10 m hohen Rücken des wellenförmigen Geländes. Eigentliche
Wiesen fehlten fast ganz; von Ackerkultur und Besiedelung sah man 1858 nur
schwache Aunfänge, zumal die bei der Auftheilung gezogenen Gräben unzweckmäßig
angelegt waren und ihren Zweck schlecht erfüllten. Daß durch sorgfältige Ent—
wässerung, Dränage und Spatenrajolung des Heidebodens ertragreiche Ackerflächen
gewonnen werden können, die guten Weizen, Roggen, Raps, Rüben und in
seltener Ueppigkeit rothen Klee tragen, hatten die Besitzer der Güter Wickriede
und Wegholm bewiesen, die ihrem Besitzthume leichter Vorfluth verschaffen
konnten. Eine von der Mindener Regierung geplante Meliorationsgenossenschaft
kam nicht zu Stande, und man mußte sich begnügen, durch eine Grabenräumungs—
ordnung einigermaßen für Instandhaltung der Hauptgräben zu sorgen. Mit
Abzugsgräben und Dränierung der neuen Ackerfelder gingen die einzelnen Grund—
besitzer seit 1859 in allmählich wachsender Ausdehnung vor, unterließen aber
auch nicht die Anlage von Stauwiesen; beide Kulturarten wurden durch reichliche
Verwendung von Kunstdünger rasch lebensfähig gemacht. Gleichen Aufschwung
nahm die Wiederaufforstung, wie an anderer Stelle mitgetheilt ist.
Diese naturgemäß langsam voranschreitende Umwandlung des ehemaligen
Heidebodens in Acker oder Wald, nebenbei auch Wiese, schreitet von Jahr zu
Jahr weiter vorwärts und dehnt sich auf die ähnlich gearteten Ländereien der
benachbarten Gebietstheile aus. Wo die Undurchlässigkeit des Untergrundes nicht
durch Graben- und Röhrenentwässerung zu mildern, sondern durch Rasenerz-—
oder Ortsteinschichten verursacht ist hat man neuerdings mit guten Ergebnissen
den Dampfpflug zur Durchbrechung dieser Schichten benutzt; in der Gemarkung
Hartum wird z. B. die Bildung einer Dampfpflug-Genossenschaft beabsichtigt.
Sieht man von der unten eingehender beschriebenen Melioration im nördlichen
Theile des Kreises Lübbecke ab, so sind in der Wald- und Heidezone keine und
in den ähnlich beschaffenen Niederschlagsgebieten der kleinen, zwischen der Bastau
und Großen Aue zur Weser fließenden Bäche nur zwei Meliorationsgenossen—
schaften gebildet worden: beide im Gebiete des Uchter Mühlengrabens, der bei
Stolzenau mündet.
Bei der Theilung der Haller Heide war ein Abzugsgraben für die zu
Großenvörde gehörigen Grundstücke angelegt worden, der nicht recht zur Wirkung
kommen konnte, weil die Unterlieger in Bramerloh es äblehnten, ihn zum An—
schlusse an den Rottbach weiterzuführen. Als 1871 die Theilung für die
politischen Gemeinden Großenvörde und Lohe erfolgte, bestand daher bei den
Einzelbesitzern große Neigung zur gemeinsamen Begradigung und Erweiterung
der Vorfluthgewässer; von den Interessenten zu Lohe waren bei der Spezial—
theilung für O,15 qkm Wiesen Ent- und Bewässerungsgräben hergestellt worden
in der Hoffnung, daß ihnen ein Staatszuschuß zur Anlage der Stauwerke
bewilligt würde. Die Generalkommission zu Hannover befürwortete diesen Antrag,
weil eine Verbesserung der Wiesen in den Gemarkungen mit armem, durch über—
mäßige Plaggenwirthschaft erschöpftem Heideboden sehr wünschenswerth schien,
und weil sie von der 1872 gegründeten Genossenschaft der Loher-Bruchs—