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Wenn wir nun näher auf die einzelnen Gebietsabschnitte eingehen, so finden
wir, daß auf der rechten Seite der Unteren Weser in dem südlich vvon der
Hamme⸗Oste-Senke gelegenen Theile sich etwa 420,0 der Holzungen in Privat—
händen befinden, während der Staat etwa 36,0 und die Gemeinden nur 2200
in Besitz haben. Wie schon angedeutet, handelt es sich hier überwiegend um
Nadelholz (750,0). Der Wald wird hier fast ausschließlich als Hochwald be—
wirthschaftet, da noch nicht 30/0 Niederwald vorhanden sind. Die Verjüngung
des Hochwaldes erfolgt meist auf künstlichem Wege. Streu- und Weidenutzung
findet in beschränktem Umfange und zumeist auch nur vorübergehend statt.
Aufforstungen haben während der letzten Jahre, wie allenthalben in der Lüneburger
Heide, so auch hier, in erheblichem Umfange stattgefunden, und zwar vorzugsweise
auf Heidegrundstücken und Oedländereien. In dem nördlich davon, jenseits der
Hamme-Oste-Senke gelegenen Gebiete handelt es sich ebenfalls hauptsächlich um
Privatwälder, die etwa 550/0 der ganzen Waldfläche einnehmen, während nur
etwa 340/0 auf den Staat und 11,0 auf die Gemeinden entfallen. Das
Nadelholz ist ungefähr doppelt so stark vertreten als das Laubholz, da
ersteres etwa 670/0 der Waldfläche einnimmt. Auf den Hochwald entfallen
rd. 930/0, auf den Niederwald 7*,0. Die Verjüngung des Hochwaldes erfolgt
meist durch Pflanzung oder Saat. Die Entnahme von Waldstreu und die
Weidenutzung beschränkt sich auf einen sehr kleinen Theil der Waldfläche.
Auf der linken Seite der Unteren Weser bestehen die Holzungen in
dem südlich der Huntemündung liegenden Gebietsabschnitte zum weitaus größten
Theile aus Privatwäldern, da nur 30 /0 dem Staate und 6/ den Gemeinden
gehören. Auf dem Liebenau—Syker Höhenlande, auf dem sich hauptsächlich der
Waldbestand dieses Gebietsabschnitts vorfindet, hat die Kiefer die ausgedehnteste
Verbreitung, sodaß im ganzen Gebietsabschnitte nur etwa 230/0 der Waldfläche
mit Laubholz bestanden sind. Bis auf etwa 2,0 Niederwald werden die meist
kleinen Forsten überall als Hochwald bewirthschaftet. Die Verjüngung erfolgt
nach dem Kahlabtriebe gewöhnlich durch Saat oder Pflanzung, zuweilen auch
auf natürlichem Wege durch Samenschlagstellung. Streu- und Weidenutzung wird
nur in sehr seltenen Fällen, z. B. bei Mißernten, gestattet. Entwaldungen und
Aufforstungen haben hier nur in sehr geringem Umfange stattgefunden. Von
der geringen Waldfläche im oldenburgischen Gebietsantheile nördlich von der
Huntemündung befinden sich etwa e/ aller Bestände in Privatbesitz. Bei diesen
handelt es sich zumeist um kleine, in der Nähe der Gehöfte befindliche Holzungen,
die vornehmlich aus Eichen bestehen, woraus sich hier im Vergleiche mit den
übrigen Gebietstheilen ein verhältnißmäßig großer Prozentsatz der Laubhölzer
ergiebt. Die eigentlichen Waldungen bestehen ausschließlich aus Hochwald, zumeist
Kiefernbeständen, deren Verjüngung nach dem Kahlhieb durch Anbau aus der
Hand erfolgt.