Full text: Quell- und Nebenflüsse der Weser (ohne Aller) (Band 2)

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Wenn wir nun näher auf die einzelnen Gebietsabschnitte eingehen, so finden 
wir, daß auf der rechten Seite der Unteren Weser in dem südlich vvon der 
Hamme⸗Oste-Senke gelegenen Theile sich etwa 420,0 der Holzungen in Privat— 
händen befinden, während der Staat etwa 36,0 und die Gemeinden nur 2200 
in Besitz haben. Wie schon angedeutet, handelt es sich hier überwiegend um 
Nadelholz (750,0). Der Wald wird hier fast ausschließlich als Hochwald be— 
wirthschaftet, da noch nicht 30/0 Niederwald vorhanden sind. Die Verjüngung 
des Hochwaldes erfolgt meist auf künstlichem Wege. Streu- und Weidenutzung 
findet in beschränktem Umfange und zumeist auch nur vorübergehend statt. 
Aufforstungen haben während der letzten Jahre, wie allenthalben in der Lüneburger 
Heide, so auch hier, in erheblichem Umfange stattgefunden, und zwar vorzugsweise 
auf Heidegrundstücken und Oedländereien. In dem nördlich davon, jenseits der 
Hamme-Oste-Senke gelegenen Gebiete handelt es sich ebenfalls hauptsächlich um 
Privatwälder, die etwa 550/0 der ganzen Waldfläche einnehmen, während nur 
etwa 340/0 auf den Staat und 11,0 auf die Gemeinden entfallen. Das 
Nadelholz ist ungefähr doppelt so stark vertreten als das Laubholz, da 
ersteres etwa 670/0 der Waldfläche einnimmt. Auf den Hochwald entfallen 
rd. 930/0, auf den Niederwald 7*,0. Die Verjüngung des Hochwaldes erfolgt 
meist durch Pflanzung oder Saat. Die Entnahme von Waldstreu und die 
Weidenutzung beschränkt sich auf einen sehr kleinen Theil der Waldfläche. 
Auf der linken Seite der Unteren Weser bestehen die Holzungen in 
dem südlich der Huntemündung liegenden Gebietsabschnitte zum weitaus größten 
Theile aus Privatwäldern, da nur 30 /0 dem Staate und 6/ den Gemeinden 
gehören. Auf dem Liebenau—Syker Höhenlande, auf dem sich hauptsächlich der 
Waldbestand dieses Gebietsabschnitts vorfindet, hat die Kiefer die ausgedehnteste 
Verbreitung, sodaß im ganzen Gebietsabschnitte nur etwa 230/0 der Waldfläche 
mit Laubholz bestanden sind. Bis auf etwa 2,0 Niederwald werden die meist 
kleinen Forsten überall als Hochwald bewirthschaftet. Die Verjüngung erfolgt 
nach dem Kahlabtriebe gewöhnlich durch Saat oder Pflanzung, zuweilen auch 
auf natürlichem Wege durch Samenschlagstellung. Streu- und Weidenutzung wird 
nur in sehr seltenen Fällen, z. B. bei Mißernten, gestattet. Entwaldungen und 
Aufforstungen haben hier nur in sehr geringem Umfange stattgefunden. Von 
der geringen Waldfläche im oldenburgischen Gebietsantheile nördlich von der 
Huntemündung befinden sich etwa e/ aller Bestände in Privatbesitz. Bei diesen 
handelt es sich zumeist um kleine, in der Nähe der Gehöfte befindliche Holzungen, 
die vornehmlich aus Eichen bestehen, woraus sich hier im Vergleiche mit den 
übrigen Gebietstheilen ein verhältnißmäßig großer Prozentsatz der Laubhölzer 
ergiebt. Die eigentlichen Waldungen bestehen ausschließlich aus Hochwald, zumeist 
Kiefernbeständen, deren Verjüngung nach dem Kahlhieb durch Anbau aus der 
Hand erfolgt.
	        
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