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29. Juni 1838) zuweilen von Schiffen durchfahren, deren Fracht, z. B. Mühl—⸗
steine, eine Umladung nicht erlaubte. Alle anderen Werraschiffe mußten an der
Wannfrieder Schlagt auf dem linken Ufer zwischen Brücke und Glasurmühle
löschen und laden, die Weserschiffe dagegen an der Bremer Schlagt auf dem
linken Ufer unterhalb der Glasurmühle, zumal unter gewöhnlichen Verhältnissen
die Strömung für die Durchfahrt von Schiffen zu stark war.
Schon 1823 bei den Verhandlungen vor Abschluß der Weser-Schiffahrtakte
und 1825 bei der Berathung über ihre Revision war die Beseitigung dieses
Schiffahrthindernisses vergeblich angeregt worden. Die späteren Versuche hierzu
blieben ebenso erfolglos, obgleich damals die Werraschiffe nicht viel kleiner waren
als die Weserschiffe und ein Durchgangsverkehr sehr wohl möglich gewesen wäre.
Wie lästig jenes Hinderniß empfunden wurde, schildert eine Beschwerde der
Mindener Kaufmannschaft vom 19. März 1843: „Die Werraschiffer sind hierdurch
gezwungen, bei Münden umzuladen; die Güter werden dann durch die Stadt
transportiert und unmittelbar unter dem Hohl wieder eingeladen wie zur Zeit
des Stapelrechtes, wodurch natürlich der freien Schiffahrt ein gar nicht zu um—
gehendes Hinderniß, dem Handel aber eine ungeheuere Kontribution auferlegt
wird, indem die Mündener Kaufleute und Spediteure gedachten Umstand benutzten
und vor dem dasigen Magistrate eine Konvention vollzogen, wonach keiner der—
selben unter 8 guten Groschen pro 300 Zentner Kosten und Provision fremde
Güter spedieren darf. Eine gleich drückende Abgabe erhebt die Stadt Münden
von allen Dielen- und Balken-Flößen, die dieses Wehr passieren. — Dieses
Werra-Hohl ist nur ein unnatürlicher einfacher Wasser-Schlagbaum, der, sobald
der alte faul und mürbe, durch einen neuen ersetzt wird.“
Wie auf S. 378 erwähnt, hielt man mit Rücksicht auf das starke Gefälle
und die Blumer Mühle im Falle der Beseitigung des Hohles die Herstellung
einer Schiffschleuse für erforderlich; der Ankauf und Abbruch der geringwerthigen
Glasurmühle erschien in jedem Falle zweckmäßig. Bei näherer Erwägung ergab
sich freilich, daß beim Verzichte auf die Wasserkraft der Blumer Mühle ein voll—
ständiger Abbruch der Stauanlagen wohl angängig und für die Hochwasservorfluth
mit Rücksicht auf die öfters Ueberschwemmungen ausgesetzte Stadt Münden höchst
vortheilhaft sei, ohne die Schiffahrt von und nach der Werra unmöglich zu
machen. Ihre Mündungstrecke hätte dann auf 1,98 km Länge ausgebaut werden
müssen, um ein gleichmäßiges Gefälle von 1,260,00 (1:793) bei gewöhnlichem
Niedrigwasser zu erzielen, während bisher von der oberen Spitze des Blumer
Werders bis zur Wannfrieder Schlagt ein Gefälle von 3,46 9/,00 (1: 290) und im
Unterwasser des Hohles ein solches von 2,640,/00 (1:380) vorhanden war und
durch die Schiffe überwunden werden mußte. Abgesehen vom Verluste der
Wasserkraft, hätte diese vollständige Beseitigung des Staues aber kostspielige
Bauten für die Befestigung der Sohle und Ufer, die Neuanlage von Ufermauern
auf längeren Strecken und einen Neubau der Straßenbrücke erfordert, deren im
Oberwasser liegende Pfeiler zu flach gegründet sind, um eine Senkung des
Wasserspiegels und der Sohle vonerd. 2mm zu gestatten. Wahrscheinlich wäre
auch eine theuere Verstärkung des Grundbaues der Eisenbahnbrücke über die
Werra oberhalb Münden nöthig gewesen.