Full text: Quell- und Nebenflüsse der Weser (ohne Aller) (Band 2)

— 443 
stauziel in Höhe der Wehrkrone liegt. Als Vorkehrungen zu Gunsten des Fisch— 
bestandes an der hier betrachteten Fuldastrecke sind die Laichschonreviere und der 
am Wehre der Neuenmühle angebrachte Fischweg zu erwähnen, der aus einer 
1,90 m äbreiten, zur Ueberwindung der durchschnittlich 0,90 m betragenden 
Stauhöhe, 5,60 melangen hölzernen Rinne besteht. 
4. Wasserwirthschaftliche Verhältnisse an der kanalisierten Fulda. 
Bevor die Fuldastrecke unterhalb Kassel durch Kanalisierung schiffbar ge— 
macht worden ist, befand sie sich in weniger günstigem Zustande als die ober— 
halb anschließende Strecke, da außer den natürlichen Erschwernissen der Schiff— 
fahrt auch noch künstliche den Wasserverkehr behinderten, der allmählich ganz 
eingegangen war. Als solche künstliche Hindernisse nennen wir zunächst die von 
Alters her im Fuldabette befindlichen Aalwehre, nämlich schräg durch den Fluß 
mit spitzem Winkel flußabwärts gelegte, breite und hohe Steinschüttungen, die 
nur schmale Durchfahrtöffnungen (Schiffer- oder Fischerhohle) mit starker Strömung 
links für die Schiffe frei ließen. An zwei Stellen war das Bett auf größere Länge 
in zwei Arme gespalten durch lang gestreckte Inseln und Wehre, die einen 
Mühlenkanal vom Schiffahrtsarme abtrennten, nämlich bei Spickershausen und 
Speele. Für Speele läßt sich aus alten Karten nachweisen, daß die Inseln 
theilweise aus Anhägerungen hervorgegangen sind, die sich im Schutze eines 
Aalwehrs gebildet hatten. Durch die sehr langen, spitzwinklig stromaufwärts 
gerichteten Wehre hatten die Eigenthümer der am rechten Ufer gelegenen Triebwerke 
allmählich, um bei kleinen Wasserständen möglichst wenig Aufschlagwasser für 
den Betrieb der Spickershäuser Mahlmühle und der Speeler Papierfabrik zu 
verlieren, den ursprünglichen Hauptarm bis auf jene Schiffsdurchlässe am linken 
Ufer abgesperrt und schwer überwindliche Stromschnellen geschaffen. Hierzu kam, 
daß die für den einzelnen Uferbesitzer zuweilen lästige, für die Instandhaltung 
des Flusses im Interesse der Gesammtheit aber wohlthätige kurhessische Wasser— 
bauverordnung von Spickershausen ab nur auf der linken Seite und von Bonafort 
ab überhaupt nicht mehr galt. Die auf der rechten Seite der Grenzstrecke und 
bei Münden gültige hannoversche Wassergesetzgebung hat sich auch an anderen 
Stellen weniger wirksam in dieser Beziehung erwiesen. 
Bei Münden, wo die nothdürftige kurhessische Wasserstraße wegen des 
Stapelrechtes dieser hannoverschen Stadt ihr Ende gefunden hatte, konnten die 
kleinen Fahrzeuge der Mündener Schiffer durch das Freigerinne neben der am 
unteren Wehre liegenden Graumühle vom Ober- ins Unterwasser und umgekehrt 
gelangen, ebenso Fischernachen durch das an der linken Seite des oberen Wehres 
angebrachte sogenannte Fischerhohl. Das Freigerinne hat nach Wegnahme der 
Schützen und 3 Griessäulen 4,16 mm Lichtweite, während seine Schwelle rd. 1,8 m 
unter der Krone des unteren Wehres liegt. Das Fischerhohl, zu dessen Schließung 
der Eigenthümer der früher fiskalischen, 1874 in Privatbesitz übergegangenen 
Graumühle nicht berechtigt ist, bildet einen rechtwinkligen Einschnitt von 1,7 m 
Breite und 0,94 mm Tiefe in dem sehr mangelhaft gebauten und undichten oberen 
Wehre. Ein durchgehender Schiffsverkehr zwischen Fulda und Weser hat jeden—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.