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stauziel in Höhe der Wehrkrone liegt. Als Vorkehrungen zu Gunsten des Fisch—
bestandes an der hier betrachteten Fuldastrecke sind die Laichschonreviere und der
am Wehre der Neuenmühle angebrachte Fischweg zu erwähnen, der aus einer
1,90 m äbreiten, zur Ueberwindung der durchschnittlich 0,90 m betragenden
Stauhöhe, 5,60 melangen hölzernen Rinne besteht.
4. Wasserwirthschaftliche Verhältnisse an der kanalisierten Fulda.
Bevor die Fuldastrecke unterhalb Kassel durch Kanalisierung schiffbar ge—
macht worden ist, befand sie sich in weniger günstigem Zustande als die ober—
halb anschließende Strecke, da außer den natürlichen Erschwernissen der Schiff—
fahrt auch noch künstliche den Wasserverkehr behinderten, der allmählich ganz
eingegangen war. Als solche künstliche Hindernisse nennen wir zunächst die von
Alters her im Fuldabette befindlichen Aalwehre, nämlich schräg durch den Fluß
mit spitzem Winkel flußabwärts gelegte, breite und hohe Steinschüttungen, die
nur schmale Durchfahrtöffnungen (Schiffer- oder Fischerhohle) mit starker Strömung
links für die Schiffe frei ließen. An zwei Stellen war das Bett auf größere Länge
in zwei Arme gespalten durch lang gestreckte Inseln und Wehre, die einen
Mühlenkanal vom Schiffahrtsarme abtrennten, nämlich bei Spickershausen und
Speele. Für Speele läßt sich aus alten Karten nachweisen, daß die Inseln
theilweise aus Anhägerungen hervorgegangen sind, die sich im Schutze eines
Aalwehrs gebildet hatten. Durch die sehr langen, spitzwinklig stromaufwärts
gerichteten Wehre hatten die Eigenthümer der am rechten Ufer gelegenen Triebwerke
allmählich, um bei kleinen Wasserständen möglichst wenig Aufschlagwasser für
den Betrieb der Spickershäuser Mahlmühle und der Speeler Papierfabrik zu
verlieren, den ursprünglichen Hauptarm bis auf jene Schiffsdurchlässe am linken
Ufer abgesperrt und schwer überwindliche Stromschnellen geschaffen. Hierzu kam,
daß die für den einzelnen Uferbesitzer zuweilen lästige, für die Instandhaltung
des Flusses im Interesse der Gesammtheit aber wohlthätige kurhessische Wasser—
bauverordnung von Spickershausen ab nur auf der linken Seite und von Bonafort
ab überhaupt nicht mehr galt. Die auf der rechten Seite der Grenzstrecke und
bei Münden gültige hannoversche Wassergesetzgebung hat sich auch an anderen
Stellen weniger wirksam in dieser Beziehung erwiesen.
Bei Münden, wo die nothdürftige kurhessische Wasserstraße wegen des
Stapelrechtes dieser hannoverschen Stadt ihr Ende gefunden hatte, konnten die
kleinen Fahrzeuge der Mündener Schiffer durch das Freigerinne neben der am
unteren Wehre liegenden Graumühle vom Ober- ins Unterwasser und umgekehrt
gelangen, ebenso Fischernachen durch das an der linken Seite des oberen Wehres
angebrachte sogenannte Fischerhohl. Das Freigerinne hat nach Wegnahme der
Schützen und 3 Griessäulen 4,16 mm Lichtweite, während seine Schwelle rd. 1,8 m
unter der Krone des unteren Wehres liegt. Das Fischerhohl, zu dessen Schließung
der Eigenthümer der früher fiskalischen, 1874 in Privatbesitz übergegangenen
Graumühle nicht berechtigt ist, bildet einen rechtwinkligen Einschnitt von 1,7 m
Breite und 0,94 mm Tiefe in dem sehr mangelhaft gebauten und undichten oberen
Wehre. Ein durchgehender Schiffsverkehr zwischen Fulda und Weser hat jeden—