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der Schwalm wegen der kostspieligen Uferunterhaltung niemand die Uferwiesen
haben, sodaß sie größtentheils von den Gemeinden übernommen werden mußten.
Diese verdingen das Anfahren und Verbauen der nothwendigen Baustoffe in
Akkord, da es sich um die Uebernahme einer Privatwasserbaulast handelt,
wogegen für die Gemeindebaulasten an anderen Orten von den Gemeindemit—
gliedern Hand- und Spanndienste geleistet werden. — Am ungünstigsten lagen die
Verhältnisse infolge der Spaltungen des Flusses in mehrere Arme, die wegen der
Mühlenanlagen beibehalten werden mußten, in den Gemarkungen Gombeth und
Singlis. Um die Vorbedingung für die Melioration der dortigen Wiesen zu
schaffen, wurde 1887,89 der Hauptarm mit regelmäßigen Querschnitten und ab—
gedeckten Ufern ausgebaut, während die Mühlgräben durch allmähliche Räumung
genügende Abmessungen für die Ableitung von etwa 15 cbm/ sec Hochwasser
erhalten sollten. Noch bevor die Uferdeckwerke in sich genügend befestigt waren,
erlitten sie im November 1890 durch ungewöhnliches Hochwasser und im Januar
1891 durch Eisgang, der auch das Ueberfallwehr bei Singlis stark angriff, erhebliche
Beschädigungen, die mit Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln wieder ausgebessert
wurden. In den darauf folgenden Jahren konnten alsdann die Ent- und Be—
wässerungsanlagen für O,15 qkm Gemeindewiesen und 0,21 qkm Wiesen im
Privatbesitze bei Singlis hergestellt werden.
Für die 4,4 km lange Mündungstrecke bei Harle liegt ein Entwurf zum
Ausbaue und zur Melioration von 1,1 qkm Thalwiesen vor. Betreffs der
Melioration der Schwalmwiesen muß zunächst eine Feststellung des Auseinander—
setzungsplans erfolgen. In diesem Plane sind Maßregeln getroffen worden,
wodurch innerhalb der Gemarkung Harle das zum Ausbaue des Schwalmbetts
erforderliche Gelände verfügbar bleibt. Die Ausführung jenes Entwurfes, der
2 Durchstiche und eine durchgreifende Erweiterung nebst Abflachung der Ufer
vorgesehen hat, ist bisher durch die Weigerung der gleichfalls betheiligten Gemeinde
Lohre, zu den Kosten beizutragen, verhindert worden. Die Vorfluth der Schwalm
erweist sich dort als durchaus ungenügend, weil das Bett nicht breit und tief
genug ist, zumal die scharfen Krümmungen bei und unterhalb Harle den Abfluß
erschweren. Die als Folge dieser und der unten genannten Umstände häufig
eintretenden Ausuferungen verursachen beträchtlichen Schaden durch Auswaschen
der Ackerkrume, Verunreinigung des Grases oder Wegschwemmen der Ernte.
Auch bleibt das ausgeuferte Wasser mangels des nöthigen Abzugs oft wochen—
lang in einigen Theilen des Ueberschwemmungsgebiets stehen und beeinträchtigt
hierdurch den Pflanzenwuchs oder die rechtzeitige Bestellung des Ackerlandes.
Wesentlich begünstigt wird dies durch den Rückstau der hochwasser- und geschiebe—
reichen Eder, sowie durch den raschen Zufluß des Hochwassers der Efze, das
gewöhnlich an der Schwalmmündung mit dem Scheitel der Ederfluthwelle zu—
sammentrifft (vergl. S. 96).
2. Abflußhindernisse und Brückenanlagen.
Eindeichungen kommen im Schwalmthale nirgends in Betracht. Als Abfluß—
hindernisse des Hochwassers können nur einige nicht mit ausreichenden Freifluth—
anlagen versehene Wehre gelten. Die in hochwasserfreien Dämmen liegenden