Full text: Quell- und Nebenflüsse der Weser (ohne Aller) (Band 2)

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Pflanzung angebaut. Auf magerem Boden erfolgt nach dem Kahlabtriebe der 
Anbau von Kiefern durch Saat (meist Streifensaat) und Pflanzung oder von 
Fichten, die gewöhnlich mit Pflanzung angebaut werden. Oefters beläßt man 
dabei einige Zeit lang über den Fichtenkulturen einen Schirmbestand zum Schutze 
gegen Frost und Dürre. Für die Nadelhölzer ist der Kahlschlagbetrieb mit künst— 
lichem Anbau fast allgemein gebräuchlich, obwohl an geeigneten Standorten auch 
das Nadelholz, besonders die Fichte in Hochlagen zur Vermeidung von Kahl—⸗ 
schlägen, unter allmählicher Wegnahme des schirmenden alten Bestandes natürlich 
verjüngt wird. Durch Beimischung von Laubholz sucht man den Nadelholzbeständen 
hauptsächlich besseren Bodenschutz und Sicherung gegen Ueberhandnahme von 
Insektenschäden zu geben. 
d) Nebennutzungen. 
Das Bestreben der Forstverwaltung ist darauf gerichtet, die der pfleg⸗ 
lichen Bewirthschaftung der Forsten entgegenstehenden Streu- und Weidenutzungen 
auf ein unschädliches Maß zu beschränken. Während der letzten Jahrzehnte sind 
daher die Berechtigungen auf diese Nutzungen in den Staatsforsten fast überall 
abgelöst worden; nur in wenigen Revieren konnte die Ablösung bisher noch nicht 
vollständig durchgeführt werden. Auch in den Waldungen der Gemeinden und 
Körperschaften hat die Weidenutzung, seitdem die Huteflächen in Hochwald ver—⸗ 
wandelt sind, entweder ganz aufgehört oder doch eine solche Form angenommen, 
daß sie für den Holzwuchs keine Nachtheile hervorruft; d. h. es werden verheidete 
und verbeerkrautete Fichtenkulturen vorübergehend mit Schafen beweidet, oder die 
Hutung erfolgt mit längeren Zwischenräumen in alten Beständen. Bei Kulturen, 
deren Verdämmung durch zu üppige Wucherung von Heide, Beerkraut, Moos 
und Gras bedroht wird, erfolgt die Abgabe dieser Gewächse zur Benutzung als 
Streu vorübergehend auch in den Staatsforsten und staatlich verwalteten Forsten. 
Regelmäßig entnommen wird die Streu vielfach von den Wegen, Schneißen und 
Gestellen. In manchen Privatwaldungen findet die Streuentnahme und stellen— 
weise auch die Beweidung regelmäßig auf einem jährlich wechselnden Theile der 
Bestände statt. Vorübergehend haben in Nothstandjahren wegen des Mißrathens 
der Heu- und Strohernte auch die sonst sorglich geschützten Forsten bis zu etwa 
einem Fünftel der Bestandfläche zur Entnahme von Streu freigegeben werden 
müssen, z. B. im überaus trockenen Sommer 1893. 
e) Aenderungen der Waldfläche. — 
So bedeutend die Aenderungen der Holzarten und der Bewirthschaftung 
während der letzten Jahrzehnte gewesen sind, so unbedeutend waren die an der 
Waldfläche vorgenommenen Aenderungen. Innerhalb der zum Regierungsbezirke 
Kassel gehörigen Gebietsfläche wurden seit den siebziger Jahren nur etwa 5,8 qkm 
ehemalige Waldflächen gelegentlich der Ablösung von Berechtigungen oder beim 
Verkoppelungsverfahren gerodet und meistens in Ackerland umgewandelt. Anderer— 
seits haben nach den Berichten der Oberförstereien auf 16,0 qkm neue Auf⸗ 
forstungen stattgefunden, größtentheils freilich auf früheren Huteflächen, die vor— 
her bereits zum Walde gerechnet wurden, obgleich sie in Wirklichkeit nahezu holz—
	        
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