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Pflanzung angebaut. Auf magerem Boden erfolgt nach dem Kahlabtriebe der
Anbau von Kiefern durch Saat (meist Streifensaat) und Pflanzung oder von
Fichten, die gewöhnlich mit Pflanzung angebaut werden. Oefters beläßt man
dabei einige Zeit lang über den Fichtenkulturen einen Schirmbestand zum Schutze
gegen Frost und Dürre. Für die Nadelhölzer ist der Kahlschlagbetrieb mit künst—
lichem Anbau fast allgemein gebräuchlich, obwohl an geeigneten Standorten auch
das Nadelholz, besonders die Fichte in Hochlagen zur Vermeidung von Kahl—⸗
schlägen, unter allmählicher Wegnahme des schirmenden alten Bestandes natürlich
verjüngt wird. Durch Beimischung von Laubholz sucht man den Nadelholzbeständen
hauptsächlich besseren Bodenschutz und Sicherung gegen Ueberhandnahme von
Insektenschäden zu geben.
d) Nebennutzungen.
Das Bestreben der Forstverwaltung ist darauf gerichtet, die der pfleg⸗
lichen Bewirthschaftung der Forsten entgegenstehenden Streu- und Weidenutzungen
auf ein unschädliches Maß zu beschränken. Während der letzten Jahrzehnte sind
daher die Berechtigungen auf diese Nutzungen in den Staatsforsten fast überall
abgelöst worden; nur in wenigen Revieren konnte die Ablösung bisher noch nicht
vollständig durchgeführt werden. Auch in den Waldungen der Gemeinden und
Körperschaften hat die Weidenutzung, seitdem die Huteflächen in Hochwald ver—⸗
wandelt sind, entweder ganz aufgehört oder doch eine solche Form angenommen,
daß sie für den Holzwuchs keine Nachtheile hervorruft; d. h. es werden verheidete
und verbeerkrautete Fichtenkulturen vorübergehend mit Schafen beweidet, oder die
Hutung erfolgt mit längeren Zwischenräumen in alten Beständen. Bei Kulturen,
deren Verdämmung durch zu üppige Wucherung von Heide, Beerkraut, Moos
und Gras bedroht wird, erfolgt die Abgabe dieser Gewächse zur Benutzung als
Streu vorübergehend auch in den Staatsforsten und staatlich verwalteten Forsten.
Regelmäßig entnommen wird die Streu vielfach von den Wegen, Schneißen und
Gestellen. In manchen Privatwaldungen findet die Streuentnahme und stellen—
weise auch die Beweidung regelmäßig auf einem jährlich wechselnden Theile der
Bestände statt. Vorübergehend haben in Nothstandjahren wegen des Mißrathens
der Heu- und Strohernte auch die sonst sorglich geschützten Forsten bis zu etwa
einem Fünftel der Bestandfläche zur Entnahme von Streu freigegeben werden
müssen, z. B. im überaus trockenen Sommer 1893.
e) Aenderungen der Waldfläche. —
So bedeutend die Aenderungen der Holzarten und der Bewirthschaftung
während der letzten Jahrzehnte gewesen sind, so unbedeutend waren die an der
Waldfläche vorgenommenen Aenderungen. Innerhalb der zum Regierungsbezirke
Kassel gehörigen Gebietsfläche wurden seit den siebziger Jahren nur etwa 5,8 qkm
ehemalige Waldflächen gelegentlich der Ablösung von Berechtigungen oder beim
Verkoppelungsverfahren gerodet und meistens in Ackerland umgewandelt. Anderer—
seits haben nach den Berichten der Oberförstereien auf 16,0 qkm neue Auf⸗
forstungen stattgefunden, größtentheils freilich auf früheren Huteflächen, die vor—
her bereits zum Walde gerechnet wurden, obgleich sie in Wirklichkeit nahezu holz—