3. Abtheilung. 5. Kapitel.
Hochwalsserverhältnisse.
1. Allgemeine Betrachtung.
Bei den beiden Quellflüssen der Weser ist als untere Grenze der noch als
Hochwasser betrachteten Anschwellungen derjenige Wasserstand angenommen worden,
der durchschnittlich nur an einem unter 100 Tagen erreicht oder überschritten wird.
Auf den Weserstrom läßt sich diese Regel nicht wohl übertragen, weil die so be—⸗
stimmte Hochwassergrenze, wie die hierunter folgende Vergleichung zeigt, schon in
der Oberen Weser sich dem mittleren Hochwasser allzu sehr nähern und in der
Mittleren und Unteren Weser es noch überschreiten würde. Eine geeignetere
An A der — 58
P s Wasserstände iesen
pegelstelle erreichte oder MAW v gleichwerthigen
überschrittene Zustande oder höheren
Wasserstände Wasserständen
ma.P lma.P.
—
Münden —
Karlshafen .
hörter ..
Hameln . . .
Rinteln . ..
3,15 3,60
3,85 417
4,50 4,65
3,60 3,82
113 4,02
3,10
375
433
3,48
383
L,I
X
1,2
12
4
Minden.....
Rienburg.
Hoyn...
vaden
3,80 8,06
4,85 4,n
3,12 a, 78
210 388 3.2386
1,6
2,0
10
21
Grundlage für die Grenzbestimmung bietet sich in den im vorigen Kapitel be—
sprochenen Reihen gleichwerthiger Wasserstände, die den thatsächlichen Verlauf der
Hochwasserscheitel beim gewöhnlichen Abflußvorgange darstellen. In engem An—
schlusse an die Hochwassergrenze der Quellflüsse ist als Ausgangspunkt bei Münden
der Wasserstand von 3,10 m a. P. gewählt. Die gleichwerthigen Wasserstände
an allen anderen Pegeln halten sich dann bis zum Ende des Binnenlaufs unter
dem mittleren Hochwasser und liegen nahe der allgemeinen Ausuferungshöhe des