sat aber durch den Ausbau im Allgemeinen nur dort etwas Wesentliches ge⸗
indert werden können, wo die Vorbedingungen geändert worden sind, namentlich
durch Abschwächung zu starken oder Vergrößerung zu schwachen Gefälles. Hier—
von abgesehen, zielten die Strombauten in erster Linie auf eine Umformung der
Querschnitte hin, wobei die übermäßige Breite mit Einschränkungswerken verbaut
wurde, um die Kraft des fließenden Wassers zur Schaffung und Erhaltung einer
Fahrrinne von genügender Breite und Tiefe zu nöthigen. Da die Stromkraft
allein hierzu trotz der Einschränkungsbauten vielfach wegen der bedeutenden
Widerstandsfähigkeit der Sohle oder aus anderen Gründen nicht ausreichte, nahm
man Baggerungen zur Hülfe, die den Zweck der Vertiefung zwar durchaus er—
reicht, aber auch dazu beigetragen haben, daß die Wasserstände um ein ziemlich
hedeutendes Maß gesenkt worden sind.
Seitdem mit dem planmäßigen Ausbaue des Stromes für die Erleichterung
der Oberweser-Schiffahrt zwischen Münden und Bremen in großem Umfange vor—
gegangen worden ist, d. h. seit den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts,
zalt die Erzielung der oben genannten Fahrtiefen (an der Oberweser O,8 m
oberhalb Karlshafen, 1,0 m in den übrigen Strecken bis Minden) auf mindestens
25 in Breite der Fahrrinne als Aufgabe der Strombauten.
Zur Einschränkung der Spiegelbreite dienten theils Deck- oder Parallel⸗
werke, theils Buhnen, denen früher gewöhnlich zu steile Kopfböschungen gegeben
wurden. Während der letzten Jahrzehnte haben dagegen die Buhnenköpfe im
Bezirke der Wasserbauinspektion Kassel die Böschungsneigung 1: 10 erhalten, in
der Wasserbauinspektion Hameln meistens 1:4, aber wonöthig mit Vorlagen
n 1:6 bis 10; ebenso in der Wasserbauinspektion Minden, wo vor den mit
1: 4 bis 5 geböschten Buhnenköpfen flacher geneigte Vorlagen mit 1: 10 bis 14
iegen. Diesen Vorlagen entsprechende Stromschwellen sind auch vielfach vor die
in der Wasserbauinspektion Kassel, jedoch namentlich in der zur Grafschaft
Schaumburg gehörigen Strecke der Wasserbauinspektion Minden häufig angewandten
Parallel- und Deckwerke gelegt worden. Diese Vorlagen schränken das Klein—
wasserbett ein, beginnen daher mit dem Korrektionswasserstande, wogegen die
Buhnenköpfe ursprünglich eine Oo,8 m bis 0,7 m höhere, etwa dem mittleren
Sommerwasserstande entsprechende Lage erhielten, jetzt aber in verschiedenem
Maße höher über die gesenkten Niedrigwasserstände hervor ragen, am höchsten
»ei manchen älteren Werken, die schon bei ihrem Baue zu hohe Lage bekommen
jatten. Auch die Neigung der Buhnenkronen war früher gewöhnlich steiler ge—
wählt worden, oft 1: 20 und mehr, als in den letzten Jahrzehnten, da man sich
ieuerdings mit Neigungen von 1: 40 bis 60 begnügt hat, um den Abfluß des
Hochwassers zu erleichtern.
Nähere Angaben hierüber und über die Breiten, die dem Stromschlauche
zwischen den Einschränkungswerken gegeben worden sind, enthält die Darstellung
der wasserwirthschaftlichen Verhältnisse in der 2. Abtheilung dss. Bds. Bestimmte
Normalbreiten zwischen den durch die Vorderkanten der Buhnenköpfe oder die
vasserseitigen Kanten der Parallelwerke bezeichneten Streichlinien sind nicht fest—
gesetzt worden. Vielmehr hat man diese Breiten je nach den örtlichen Verhält—
rnissen, besonders je nach dem Gefälle von Fall zu Fall auf rd. 40 bis 60 m in