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und die Flußstrecke von hier bis Gifhorn geräumt; außerdem versah man die
beiden damals zwischen Dieckhorst und Gifhorn vorhandenen Brücken mit Zug—
klappen. Die Arbeiten waren im Jahre 1747 fertig gestellt, erwiesen sich jedoch
sehr bald als unzureichend. Man gab deshalb den Plan der Schiffbarmachung
auf und beseitigte im Jahre 1778 auch die Schiffschleuse bei Dieckhorst. An
ihrer Stelle legte man neben der Mühle eine Freifluth an, deren Fachbaum
aber zum großen Nachtheile der Vorfluth um etwa 0,5 m (17/2 Fuß) höher gelegt
wurde, als der Boden der Schiffschleuse. Außerdem blieb auch die Freifluth an
der Mühle bei Gifhorn nach wie vor geschlossen.
Die Mißstände der schlechten Vorfluth machten sich aber immer ernstlicher
geltend, zumal nun auch die preußischen Bauten im Drömling und die Auf—⸗
räumungsarbeiten an der braunschweigischen Allerstrecke ihre Wirkung ausübten.
So wurden in den Jahren 1768,85 die sämmtlichen Allerwiesen vom Stellfelder
Damm bis Dieckhorst 9-mal vom Sommerhochwasser überschwemmt. Zwar
tauchten damals mancherlei Vorschläge zum Ausbaue der Aller und zur Anlegung
von Seitenkanälen auf; aber schließlich wurde im Jahre 1797 nur bei Gifhorn
eine neue Freischleuse an der Stelle, an welcher früher schon eine solche be—
standen hatte, wieder angelegt. In den folgenden Kriegswirren blieben die
Verhältnisse ungeändert; und erst im Jahre 1819 wurde die Freischleuse bei
Dieckhorst erweitert; indessen unterblieb auch jetzt die Tieferlegung des Fachbaums.
Trotz dieser Verbesserungen im Einzelnen blieben die Verhältnisse sehr un—
günstig, und daher bestanden auch die Bestrebungen, eine Verbesserung der Vor⸗
fluthverhältnisse herbeizuführen, fort. Die später angegebenen Gründe führten
dazu, bei dieser Verbesserung nicht den Ausbau der Aller, sondern die Anlage
eines besonderen Seitenkanals zur Abführung der Hauptwassermassen ins Auge
zu fassen. Ein im Jahre 1834 in diesem Sinne aufgestellter Entwurf fand in⸗
dessen nicht die Zustimmung der Betheiligten, da die Kosten, die ungefähr 10 bis
12 Mark auf den Morgen der beitragspflichtigen Flächen betrugen, zu hoch er⸗
schienen; der Entwurf wurde deshalb abgelehnt, trotzdem die hannoversche Regie—
rung einen erheblichen Beitrag in Aussicht gestellt hatte. Da aber, wie schon
erwähnt ist, Braunschweig schon lange einseitig mit dem Ausbaue der Aller vor—
gegangen war, ordnete die Regierung im Jahre 1841 auf Grund der Polizei—
berordnung von 1786 und auf Grund des Landesverfassungsgesetzes die Aus—
führung des Entwurfs auf Kosten der betheiligten Grundbesitzer an und ging
darauf mit dem Einziehen der Beträge vor.
Am Anfange der vierziger Jahre begannen dann auch von Neuem Verhand—
lungen zwischen Preußen, Hannover und Braunschweig wegen Verbesserung der
Vorfluth in der ganzen hier in Frage stehenden Strecke der Aller und im Dröm—
ling nach einem einheitlichen Plane, da man eingesehen hatte, daß ein günstiger
Erfolg nur bei einem gemeinsamen Zusammenwirken aller drei Staaten zu er—⸗
reichen sei. Von den genannten Staaten wurden besondere Kommissare ernannt,
die sowohl über die technische Ausgestaltung der Anlagen, wie über die Leistungen
der einzelnen Staaten Abmachungen vereinbaren sollten. Im Jahre 1848 hatten
sich die Vertreter über die wesentlichsten Punkte soweit geeinigt, daß der Abschluß
eines Vertrages hätte erfolgen können. Die damals eingetretenen politischen Un—