Full text: Die Aller und die Ems (Band 4)

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ruhen veranlaßten aber, hiervon zunächst noch Abstand zu nehmen. Die Verhand— 
lungen ruhten indessen nur vorübergehend; nach Eintritt ruhigerer Zeiten wurden 
sie wieder aufgenommen und führten, nachdem allerdings verschiedene Zwischenfälle 
den endgültigen Abschluß wiederholt hinausgeschoben hatten, schließlich zu einem 
am 9. Juli 1859 endgültig von den Kommissaren festgesetzten Vertrage, der 
darauf auch von den betreffenden Regierungen genehmigt wurde. Nachdem als— 
dann im Januar 1860 der Austausch der genehmigten Urkunden stattgefunden 
hatte, begannen noch in demselben Jahre die Bauten, die dann auch ohne er— 
hebliche Abweichungen von dem im Vertrage festgesetzten Plane durchgeführt und 
bis zum Jahre 1864 im Wesentlichen beendigt wurden. 
Diese Arbeiten erstreckten sich außer den bereits besprochenen, oberhalb 
Grafhorst ausgeführten Bauten und den im Gebiete der Ohre getroffenen Vor— 
kehrungen in der Hauptsache auf folgende Bauausführungen: 1) völliger Abschluß 
des preußischen Antheils des Drömlings gegen das Uebertreten wildfließenden 
Allerhochwassers, 2) Einrichtungen zur Ableitung einer bestimmten Höchstmenge 
des Allerhochwassers nach der Ohre, 3) Ausbau der Aller bis Weyhausen, 4) Her— 
stellung eines Umfluthkanals von Weyhausen bis Brenneckenbrück und 5 Ausbau 
der Aller von hier bis Dieckhorst. 
Ueber den zuerst genannten Punkt, der den völligen Abschluß des preußischen 
Antheils des Drömlings gegen die Aller durch Verwallungen betrifft, wird das 
Nähere in dem Abschnitte über Eindeichungen angegeben werden. Dadurch, daß 
durch diese Verwallungen dem Allerhochwasser, das früher seinen Weg ungehindert 
nach dem preußischen Drömling nehmen konnte, der Abfluß hierhin verschlossen 
wurde, wären die Hochwasserschäden für das unterhalb an der Aller gelegene 
Ueberschwemmungsgebiet umso nachtheiliger geworden. Im Staatsvertrage war 
deshalb vorgesehen, daß bei höheren Wasserständen in der Aller eine Wasser— 
menge bis zu 8,566 cbm, sec (115 Kubikfuß/ sec) nach dem Ohregebiete abgeleitet 
werden sollte. Zu diesem Zwecke wurde kurz oberhalb einer bei Grafhorst in der 
Aller vorhandenen Stauschleuse, die wahrscheinlich früher für die Wasserversor— 
gung einer Viehtränke gedient hatte, ein Ableitungsgraben, der sogenannte Aller— 
graben, von der Aller abgezweigt und unter der Verwallung des preußischen 
Drömlings hindurch nach dem im Ohregebiete gelegenen Wasserzuge, der ebenfalls 
Allergraben heißt, geführt. Zur Regelung des Wasserabflusses erhielt der Graben 
eine Stauschleuse an seiner Abzweigungstelle; ferner wurde auch in der Ver— 
wallung des preußischen Drömlings eine zweite überdeckte Schleuse angelegt. Nach 
dem Staatsvertrage sollte der Graben bei 15,2-fachen Böschungen und bei 1,26 m 
(4 Fuß) Tiefe eine Breite von ebenfalls 1,26 m in der Sohle und ein Gefälle 
von 0,782 */00 (1: 1280 — 11/4 Zoll / 100 Ruthen) erhalten, die beiden Schleusen 
aber eine Breite von 3,—14 m (10 Fuß); außerdem war festgesetzt, daß die Schleuse 
in der Aller mit einer Breite von 6,88 m (20 Fuß 4 Zoll) unverändert bleiben 
sollte und daß das Ziehen der Schützen im Ableitungsgraben beginnen sollte, 
sobald das Wasser mehr als 0,94 m (8 Fuß) über dem Fachbaum der Schleuse 
stände. Bei der Ausführung sah man indessen, daß der Ableitungsgraben, wenn 
er nach den Angaben des Vertrages ausgeführt werden sollte, stellenweise mit 
Verwallungen, die die Vorfluth der anliegenden Ländereien störte, versehen werden
	        
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