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Auf dem linken Ufer der Aller sind dagegen Verwallungen, die in dem
mehr erwähnten Staatsvertrage auch hier unter bestimmten Bedingungen zuge—
lassen waren, nicht ausgeführt; nur unmittelbar vor der Ortschaft Grafhorst ist
zum Schutze gegen das Andringen des Hochwasser ein Deich angelegt, der sich an
die dort befindliche Schleuse anschließt.
Auch die am Oberlaufe der Aller ausgeführten Meliorationsanlagen stehen,
abgesehen von einzelnen kleineren Ausführungen, wie beispielsweise die Begradi—
gung der obersten Strecke des Wasserlaufs im Thalbecken bei Eilsleben und
Wormsdorf, im Zusammenhange mit dem Ausbaue der Aller im Anfange der
sechziger Jahre. Durch diesen wurde es ermöglicht, viele bis dahin nasse und
versumpfte Wiesen trocken zu legen, höher gelegene Wiesen aber in Aecker um—
zuwandeln (vergl. S. 233). Besondere Genossenschaften zur Ausführung der
Arbeiten sind hier jedoch nicht entstanden, da es sich eigentlich nur um Folge—
einrichtungen des größeren Unternehmens handelte.
b) Mittellauf.
Die Verwallungen an der obersten Strecke des Mittellaufs sind ebenso
wie die im vorhergehenden Abschnitte besprochenen Anlagen nicht eigentliche
Deiche, sondern ebenfalls Dämme, die das Uebertreten des Hochwassers aus dem
Aller- in das Ohregebiet verhindern sollen.
Wie schon auf S. 234 mitgetheilt, waren zu diesem Zwecke bereits im acht⸗
zehnten Jahrhundert an der Grenze zwischen Preußen und Braunschweig zwei
Dämme, der Kiefholzdamm und der Fangdamm, angelegt worden, die aber dem
Allerhochwasser den Eintritt in den zum Ohregebiete gehörigen Drömlingsantheil
nicht völlig sperrten. Auf Grund des oben genannten Vertrages wurde aber
dieser völlige Abschluß im Anfange der sechziger Jahre durchgeführt, sodaß nur
noch das durch den mit Schleusen versehenen Allergraben abgeleitete Wasser in
das Ohregewässernetz gelangen kann. Der Abschluß wurde dadurch erreicht, daß
einerseits der Kiefholzdamm bis an das höhere Gelände bei Breitenrode fort⸗
geführt und am anderen Ende mit dem Fangdamme durch einen Querdamm ver—
bunden wurde, und daß andererseits ein neuer Damm angelegt wurde, der die
nördlich vom Mittelgraben vorspringende Ecke des Fangdammes mit den An—
höhen bei Rühen verbindet.
Abgesehen von einzelnen ganz kurzen Deichstücken, die nur zum Schutze der
allernächsten Nachbarschaft dienen, sind sonst in dem bis zur Okermündung
reichenden oberen Abschnitt des Mittellaufs Deichanlagen nicht vorhanden. Da—
gegen beginnen gleich unterhalb der Okermündung auf dem rechten Ufer unter—
halb Müden und auf dem linken Ufer bei Flettmar Deiche, die sich bis in die
Gegend von Nordburg und bis unterhalb Langlingen hinziehen. Diese Anlagen
sind zum Theil im Zusammenhange mit den hier ausgeführten Bewässerungs—
anlagen angelegt und sollen die dahinter liegenden Flächen gegen die Ueber—
fluthung durch Sommerwasser schützen. Wie schon auf S. 226 angeführt, rücken
die Deiche an der Stelle, an welcher die Brücke bei Langlingen die Aller über—
schreitet, sehr nahe an einander. Der rechtseitige Deich schließt sowohl oberhalb
wie unterhalb an das höhere Gelände an und läuft annähernd parallel mit dem