Full text: Hilfsbuch für Elektropraktiker

ren. 
trans- 
mittels 
weigen, 
indliche 
cht an- 
nur in 
vischen- 
'Aumen, 
88 sich 
ıuf dem 
sein. 
schalter 
nleitern 
186 oder 
‘haltern 
88s ZzuU- 
ärmung 
N, dass 
ind ent- 
ärmung 
Jaterial 
Jaterial 
terlage, 
ebracht 
amische 
rstände 
‘plosion 
ı kann, 
<«<ungen 
ührung 
gittern 
„amDeN 
F feuer- 
üllung, 
ührung 
» in der 
<S, sind 
. Abtheilung J. 211 
c) Die Beleuchtungskörper müssen isolirt aufgehängt, bezw. 
Jefestigt werden, soweıt die Befestigung nicht an Hoiz oder bei 
gesonders schweren Körpern an trockenem Mauerwerk erfolgen kann. 
Sind Beleuchtungskörper entweder gleichzeitig für Gasbeleuchtung 
A oder kommen sie ınit metallischen Theilen des Gebäudes 
in Berührung, uder werden sie an Gasleitungen oder feuchten Wänden 
befestigt, so ist der Körper an der Befestigungsstelle mit einer be- 
sonderen Isolirvorrichtung zu versehen, welche einen Stromübergang 
vom Körper zur Erde verhindert. Hierbei ist sorgfaltig darauf zu 
achten, dass die Zuführungsdrähte den nicht isolirten Theil der 
Gasleitung nirgends berühren. Ausgenummen vun der Vorschrift 
3 15Cc sind Anlagen mit geerdetem Mittelleiter, 
d) Beleuchtungskörper müssen so aufgehängt werden, dass die 
Bez uns sdröhte durch Drehen des Körpers nicht verletzt werden 
öÖnnen. 
e) Zur Montirung von Beleuchtungskörpern ist gummiisolirter 
Draht (mindestens nach $ 7b) oder biegsame Leitungsschnur zu ver- 
wenden. Wenn der Draht aussen geführt wird, muss er derart be- 
festigt werden, dass sich seine Sa nicht verändern kann und eine 
Beschädigung der Isolation durch die Befestigung ausgeschlossen ist. 
f) Schnurpendel mit biegsamer Leitungsschnur sind nur dann 
zulässig, wenn das Gewicht der Lamye nebst Schirm von einer be- 
sonderen Tragschunur getragen wird, welche mit der Litze verflochten 
sein kann. Sowohl an der Aufhängestelle, als auch an der Fassung 
müssen die Leitungsdrähte länger sein als die Tragschnur, damit 
kein Zug auf die Verbindungsstelle ausgeübt wird. 
Auch sonst dürfen Leitungen nicht zur Aufhängung benutzt 
werden, sondern müssen durch besondere Aufhängevorrichtungen, 
welche jederzeit kountrollirbar sind, entlastet sein. 
Bogenlicht, 
8 16. 
a) Bogenlampen dürfen nicht ohne Vorrichtungen, welche ein 
Herausfallen glühender Kohleutheilehen verhindern, verwendet 
werden. Glocken ohne Ascheuteller sind unzulässig. 
b) Die Lampe ist von der Erde isolirt anzubringen. 
©) Die Einführungsöffnungen für die Leitungen müssen so be- 
schaffen sein, dass die Isolirhüllen der letzteren nicht verletzt 
werden und Feuchtigkeit in das Innere der Laterne nicht eindringen 
Kann. 
d) Bei Verwendung der Zuleitungsdrähte als ing 
richtung dürfen die Verbindungsstellen der Drähte nicht durch Zug 
beansprucht und Juie Drähte nicht verdriüllt werden. 
e) Bogenlampen dürten nicht in Räumen, in denen eine Explosion 
durch Entzündung von Gasen, Staub oder Fasern stattfinden kann, 
verwendet werden. 
UW, Wartatign der Anlage. 
817, 
a) Der Isolationswiderstand des ganzen Leitungsnetzes gegen 
1 000 
Erde muss mindestens - m Ohm betragen. Ausserdem muss für 
. . 1000 000 
jede Hauptabzweigung die Isolation mindestens 10000 + — — Ohm 
betragen. 
in diesen Furmeln ist unter % die Zahl der an die betreffende 
Leitung angeschlossenen Glühlampen zu verstehen, einschliesslich 
Bines Aequivalentes von 10 Glühlampen für jede Bogenlampe, jeden 
Elektromotor oder anderen stromverbrauchenden Apparat.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.