212 Sicherheits-Vorschriften für elektrische Starkstrom-Anlagen.
b) Bei Messungen von Neuanlagen muss nicht nur die Isolation
zwischen den Leitungen und der Erde, sondern auch die Isolation je
zweier Leitungen verschiedenen Potentiales gegon einander gemessen
werden; hierbei müssen alle Glühlampen, Bogenlampen, Motoren
der andere stromverhrauchenden Apparate von ihren Leitungen
abgetrennt, dagegen alle vorhandenen EEE NEST an-
zeschlossen, alle Sicherungen eingesetzt und alle Schalter ge-
schlossen sein. Dabei müssen die Isolationswiderstände den obigen
Formeln genügen.
c) Bei der Messung der Isolation sind folgende Bedingungen
zu beachten: Bei Isolationsmessung durch Gleichstrom gegen Erde
soll, wenn möglich, der negative Pol der Stromquelle an die zu
messende Leitung gelegt werden, und die Messung Soll erst erfolgen
nachdem die Leitung während einer Minute der Spannung ausgesetzt
war. Alle Isolationsmessungen müssen mit der Betriebsspannung
gemacht werden. Bei Mehrleiteranlagen ist unter Betriebsspannung
ie einfache Lampenspannung zu verstehen.
d) Anlagen, welche in feuchten Räumen, z. B. in Brauereien
and Färbereien installirt sind, brauchen der Vorschrift dieses Para-
zraphen nicht zu genügen, müssen aber folgender Bedingung ent-
sprechen:
Die Leitung muss ausschliesslich mit feuer- und feuchtigkeits-
beständigem Verlegungsmaterial und so ausgeführt sein, dass
eine Feuersgefahr in Folge Stromableitung dauernd ganz 3au8-
yeschlossen Ist.
VII. Pläne.
8 18.
Für jede Starkstromanlage soll bei Fertigstellung ein Plan oder
ain Schaltungsschema hergestellt werden.
Der Plan soll enthalten:
a) Bezeichnung der Räume nach Lage und Verwendung, Be-
sonders hervorzuheben sind feuchte Räume und solche, in welchen
ätzende oder leicht entzündliche Stoffe oder explosible Gase vor-
kommen,
b) Lage, Querschnitt und Isolirungsart der Leitungen. Der
Querschnitt wird in Quadratmillimeter ausgedrückt neben die
Leitungslinien gesetzt, Die Isolirungsart wird durch die unten an-
geführten Buchstaben bezeichnet.
c) Art der Verlegung (Isolirglocken, Rollen, Ringe, Rohre ete.):
hierfür sind ebenfalls nachstehend Bezeichnungen angegeben:
d) Lage der Apparate und Sicherungen.
e) Lage und Art der Lampen, Elektromotoren und sonstigen
Stromverbraucher.
Für alle diese Pläne sind folgende Bezeichnungen anzuwenden:
X = Feste Glühlampe.
mvX = Bewegliche Glühlampe.
(6) SS = Fester Lampenträger mit Lampenzahl (5).
: Beweglicher Lampenträger mit Lampenzahl (3).
Obige Zeichen gelten für Glühlampen jeder Kerzenstärke sowie
für Fassungen mit und ohne Hahn.