Full text: Hilfsbuch für Elektropraktiker

224 Sicherheitsvorschriften für elektrische Hochspannanlagen. 
b) EEE dürfen ohne Vorrichtungen, welche ein Heraus- 
fallen glühender Kohlentheilchen verhindern, nicht verwendet wer- 
den. Glocken ohne Aschenteller sind unzulässig. 
Ueberwachung. 
$ 26, 
Vor Inbetriebsetzung einer Anlage ist durch Isolirprüfung mit 
mindestens 100 VS annung festzustellen, ob Jsolationsfehler vor- 
handen sind. Das Gleiche gilt von jeder TE der Anlage. 
Es sind Vorrichtungen vorzusehen, durch welche der Isolations- 
zustand der ganzen Anlage während des Betriebes jederzeit be- 
dbachtet werden kann. 
Ueber das Ergebniss der Prüfungen ist Buch zu führen. 
Zur dauernden Krhaltung des ges hrichmuen Zustandes der 
Gestänge, der Leitungen, der Sicher eitsvorrichtungen und der 
Erdung mit ihren Kontakten muss eine Ueberwachung in der Weise 
stattfinden, dass jährlich mindestens einmal eine eingehende Revi- 
sion aller Theile und ausserdem vierteljährlich mindestens einmal 
3ine Begehung sämmtlicher Freileitungen stattfindet. 
Veber den Befund ist Buch zu führen. 
Schutzmaassregeln beim Betrieb. 
8 27 
Das Arbeiten an Hochspannung führenden Theilen des Leitungs- 
netzes und der stromverbrauchenden Apparate, sowie die Bedienung 
der Lampen ist nur nach vorheriger Ausschaltung und einer un- 
mittelbar an der Arbeitsstelle vorgenommenen Erdung und Kurz- 
schliessung der stromführenden Theile gestattet. In der Centrale 
und in Unterstationen eher matorenstationen) kann in unab- 
weisbaren Fällen an Hochspannung führenden Theilen gearbeitet 
werden, doch dürfen derartige Arbeiten nur nach Anordnung und 
in Gegenwart des Betriebsleifers oder seines Stellvertreters ausge- 
führt werden. Ein Einzelner ohne Begleitung darf niemals derartige 
Arbeiten vornehmen. 
In jeder Betriebsstätte sind Vorschriften über die Behandlung 
von Personen, die durch elektrischen Strom betäubt sind, sichtbar 
RE. . 
Die Handhabung von Schaltern sowie das Auswechseln von 
Sicherungen sind nicht als Arbeiten im Sinne der vorstehenden 
Bestimmungen zu betrachten. 
Zeichnungen. 
8 28, 
a) Für Stromerzeugungs-Stellen und 
Schaltungs Schemata und maassstäbliche 
vorhanden sein. 
b) Für Ts rangen und Leitungsnetze müssen Situations- 
pläne mit Angabe der age der Unterstationen, Transformatoren, 
Hausanschlüsse, Streckenausschalter , Sicherungen und Blitzschutz- 
Vorrichtungen vorhanden sein. 
c) Für die Verbrauchsstellen müssen Pläne vorhanden sein, 
auf welchen ein grosser rother Blitzpfeil eingezeichnet und die 
ungen vermerkt sind und welche nachstehende Angaben ent- 
alten: 
1. Eee ehnune der Räume nach Lage und Verwendung. Be- 
sonders hervorzuheben sind fenchte Räume und solche, in welchen 
imende, oder Jeicht entzündliche Stoffe und explosible Gase vor- 
Ommen. 
Unterstationen müssen 
Schalttafel-Zeichnungen
	        
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