Full text: Hilfsbuch für Elektropraktiker

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Leitungen. 
229 
Schalttafeln müssen mit einem isolirenden Bedienungsgang 
umgeben sein und, soweit sie für nicht instruirtes Personal zugäng- 
lich sind, müssen sämmtliche Theile, die unter Spannung gegen 
Erde stehen, auf der Bedienungsseite durch Gehäuse vor Berührung 
hr sein. Die gleiche Vorschrift it auch für die Rückseite 
er Schalttafeln, sofern dieselbe überhaupt begehbar ist. Bei 
Schalttafeln, die betriebsmässig auf der Rückseite zugänglich sein 
müssen, darf die Entfernung zwischen ungeschützten stromführenden 
Theilen. der Schalttafel und der gegenüberliegenden Wand nicht 
weniger als 1 m betragen. Sind auf der letzteren ungeschützte 
stromführende Theile in erreichbarer Höhe vorhanden, so muss die 
norizontale Entfernung bis zu denselben 2 m betragen und der 
Zwischenraum durch Geländer getheilt sein. Im Uebrigen wird be- 
züglich der Ausrüstung der. Schalttafeln auf die 88 13a und d. 15. 
16, 17 und 18 verwiesen. 
PO _ - Leitungen, 
; 8 8. Querschnitt der Leitungen. 2 
Die höchste zulässige Betriebsstromstärke für isolirte Leitungen 
und oberirdisch En Kabel aus Kunfer,; das den Normalien des 
Verbandes Deutscher Elektrotechniker entspricht, ist nach folgender 
Tabelle zu bemessen. - 
Querschnitt _,  Betriebs- ‚| Querschnitt 
in Quadrat-,  stromstärke | ‘in Quadrat- 
millimeter in Ampere‘ ı millimeter 
Betriebs- 
stromstärke 
in Ammnere 
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275 
330 
In 
20 
30 
10 
60 
5 
95 
Blanke Kupferleitungen bis zu 50 Quadratmillimeter Quer- 
schnitt unterliegen den Vorschriften der vorstehenden Tabelle ; 
blanke Kupferleitungen über 50 Quadratmillimeter können mit 
2 Ampere für den Quadratmillimeter belastet werden. Auf Frei- 
leitungen und unterirdisch verlegte Kabel finden die vorstehenden 
Zahlenbestimmungen keine Anwendung. 
‚Bei Verwendung von Drähten aus anderen Metallen müssen 
lie Querschnitte entsprechend grösser gewählt werden. 8 
Der m tim zulässige Querschnitt für isolirte Kupferleitungen 
ist 1 Quadratmillimeter, an und in Beleuchtungskörpern %, Quadrat- 
millimeter. ; ; en ; . . 
„Der geringste zulässige Querschnitt von blanken Leitungen in 
Gebäuden ı1st 4 Quadratmillimeter; derjenige von Freileitungen aus 
Kupfer oder anderen Metallen von mindestens gleich grosser Bruch- 
festigkeit ist 10 Quadratmillimeter. 
„89. Freiteitungen, + . 
| a) Freileitungen müsgen für Spannungen über 500 Volt aus 
ölanken Drähten bestehen, Bei geringeren Spannungen sind wetter- 
veständig isolirte Drähte zulässig. Freileitungen dürfen nur auf 
[solirzlocken verlegt werden. 
"“
	        
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