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Leitungen.
229
Schalttafeln müssen mit einem isolirenden Bedienungsgang
umgeben sein und, soweit sie für nicht instruirtes Personal zugäng-
lich sind, müssen sämmtliche Theile, die unter Spannung gegen
Erde stehen, auf der Bedienungsseite durch Gehäuse vor Berührung
hr sein. Die gleiche Vorschrift it auch für die Rückseite
er Schalttafeln, sofern dieselbe überhaupt begehbar ist. Bei
Schalttafeln, die betriebsmässig auf der Rückseite zugänglich sein
müssen, darf die Entfernung zwischen ungeschützten stromführenden
Theilen. der Schalttafel und der gegenüberliegenden Wand nicht
weniger als 1 m betragen. Sind auf der letzteren ungeschützte
stromführende Theile in erreichbarer Höhe vorhanden, so muss die
norizontale Entfernung bis zu denselben 2 m betragen und der
Zwischenraum durch Geländer getheilt sein. Im Uebrigen wird be-
züglich der Ausrüstung der. Schalttafeln auf die 88 13a und d. 15.
16, 17 und 18 verwiesen.
PO _ - Leitungen,
; 8 8. Querschnitt der Leitungen. 2
Die höchste zulässige Betriebsstromstärke für isolirte Leitungen
und oberirdisch En Kabel aus Kunfer,; das den Normalien des
Verbandes Deutscher Elektrotechniker entspricht, ist nach folgender
Tabelle zu bemessen. -
Querschnitt _, Betriebs- ‚| Querschnitt
in Quadrat-, stromstärke | ‘in Quadrat-
millimeter in Ampere‘ ı millimeter
Betriebs-
stromstärke
in Ammnere
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100
130
165
200
285
275
330
In
20
30
10
60
5
95
Blanke Kupferleitungen bis zu 50 Quadratmillimeter Quer-
schnitt unterliegen den Vorschriften der vorstehenden Tabelle ;
blanke Kupferleitungen über 50 Quadratmillimeter können mit
2 Ampere für den Quadratmillimeter belastet werden. Auf Frei-
leitungen und unterirdisch verlegte Kabel finden die vorstehenden
Zahlenbestimmungen keine Anwendung.
‚Bei Verwendung von Drähten aus anderen Metallen müssen
lie Querschnitte entsprechend grösser gewählt werden. 8
Der m tim zulässige Querschnitt für isolirte Kupferleitungen
ist 1 Quadratmillimeter, an und in Beleuchtungskörpern %, Quadrat-
millimeter. ; ; en ; . .
„Der geringste zulässige Querschnitt von blanken Leitungen in
Gebäuden ı1st 4 Quadratmillimeter; derjenige von Freileitungen aus
Kupfer oder anderen Metallen von mindestens gleich grosser Bruch-
festigkeit ist 10 Quadratmillimeter.
„89. Freiteitungen, + .
| a) Freileitungen müsgen für Spannungen über 500 Volt aus
ölanken Drähten bestehen, Bei geringeren Spannungen sind wetter-
veständig isolirte Drähte zulässig. Freileitungen dürfen nur auf
[solirzlocken verlegt werden.
"“