Apparate. 238
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leitungen: müssen dagegen sämmtliche zu einem Stromkreise ge-
ıörigen Leitungen in demselben Rohre verlegt werden. Die lichte
Weite der Rohre, die Zahl und der Radius der Krümmungen, sowie
lie Zahl der Dosen müssen so Re wählt werden, dass man die
Leitungen: jederzeit leicht einziehen und entfernen kann. Die
Leitungen dürfen erst nach Verlegung der Rohre eingezogen werden.
Die Rohre sind so herzurichten, dass die Isolirung der Lei-
sungen durch vorstehende Theile und scharfe Kanten nicht verletzt
werden kann; die Stossstellen müssen bei Metallrohren zum Zwecke
der Erdung elektrisch leitend verbunden sein. Die Rohre sind so
zu verlegen, dass sich an keiner Stelle Wasser ansammeln kann.
Drahtverbindungen dürfen nicht innerhalb der Rohre. sondern
nur in Verbindungsdosen ausgeführt werden, die jederzeit leicht ge-
öffnet werden können,
Sofern Metallrohre als geerdete Leitungen dienen, unterliegen
sie den allgemeinen Vorschriften über geerdete Leitungen, insbe-
sondere den 88 8 und 18a, RB
c) Holzleisten sind zur Verlegung von ‘Leitungen nicht ‘ge-
stattet. Krampen sind nur zur Befestigung von betriebsmässig ge-
erdeten hlanken Leitungen in trockenen Räumen zulässig.
; a Apparate, 3535 ;
) . $ 15.° Allgemeines,
Die stromführenden Theile sämmtlicher Apparate müssen auf
feuersicheren, auch in feuchten Räumen ausreichend isolirenden Unter-
lagen montirt und von Schutzkästen derart umgeben sein, dass sie
sowohl vor Berührung geschützt als auch von brennbaren Gegen-
ständen feuersicher getrennt sind. , .
„Apparate auf Schalttafeln, soweit sie nur instruirtem Personal
zugänglich sind, sowie Apparate, die im Freien in unzugänglicher
Lage angebracht sind, können Schutzkästen entbehren.
Die stromführenden Theile sämmtlicher Apparate müssen gegen
die Erde ebenso sorgtältig isolirt sein, wie die in den betreffenden
Räumen verlegten Leitungen. Bei Einführung von EN muss
ler für die Leitungen vorgeschriebene Abstand von der Wand ge-
wahrt bleiben. ‘
Die Kontakte sind derart zu bemessen, dass durch den stärksten
vorkommenden Betriebsstrom.: keine. Erwärmung von mehr als
50° C, über Lufttemperatur eintreten kann.
$ 16. Sicherungen. V
a) Nicht ausschaltbare Sicherungen müssen derart konstruirt
dder angeordnet sein, dass sie auch unter Spannung gefahrlos ge-
handhabt werden können; sie dürfen unter pannung nur von. in-
strairtem Personal gehandhabt werden.
b) Die neutralen oder Nullleitungen bei Mehrleiter oder Mehr-
phasensystemen, sowie alle betriebsmässig geerdeten blanken Lei-
jungen dürfen keine Sicherungen ‚enthalten; dagegen sind alle
übrigen Leitungen die von der Schalttafel nach den Verbrauchs-
stellen führen durch Abschmelzungssicherungen oder andere selbst-
thätige Stromunterbrecher zu schützen.
c) Für Anlagen in Innenräumen sind Sicherungen (mit Aus-
nahme des unter e angeführten Falles) an allen Stellen anzubringen;
WO sich der Querschnitt der Leitungen in der Richtung nach der
Verbrauchsstelle hin vermindert.
‘Bei Abzweigungen kann das Anschlussleitungsstück von der
Hauptleitung zur Sicherung, wenn seine einfache Länge nicht mehr
als 1 m beträgt, von geringerem Querschnitt sein als die Haupt-
jeitung; es ist aber in diesem Falle von entzündlichen Gegen-
ständen fenersicher zu trennen und. darf nicht aus Mehrtach-