240 Entwurf zu den Sicherheitsvorschriften für Starkstromanlagen.
Die Vorschriften dieses Paragraphen gelten auch für alle Ab-
änderungen und Erweiterungen. #
Der Plan und das Schaltungsschema sind von dem Besitzer der
Anlage aufzubewahren.
Schlussbestimmungen. Ce
898.
Die vorstehenden Vorschriften treten vom 1. Oktober 1899 ab
für Neuanlagen und Erweiterungen als vorläufige, vom Verband
Deutscher Elektrotechniker genehmigte Richtschnur in Kraft.
Der Verband Deutscher Elektrotechniker behält sich vor, die-
selben den Fortschritten und Bedürfnissen der Technik entsprechend
abzuändern.
_.. Der Vorsitzende der Sicherheitskommission,
Budde.
Entwurf
zu den Sicherheitsvorschriften für Starkstrom = Anlaren
nach den Beschlüssen
jes Regulativ-Comite des Elektrotechnischen Vereins in Wien,
*. Dynamomaschinen und Elektromotoren.
A. Dynamomaschinen und Elektromotoren müssen so a
und angeordnet sein, dass etwaige Funkenbildung oder ein Glühend-
werden der Drähte keine Entzünduug von Gasen, Staub oder ähn-
lichen Stoffen verursachen kann.
Jede Dynamomaschine oder Motor muss ein Schild tragen,
worauf die Betriebsspannung, die Stromstärke, die Tourenzahl pro
Minute und der Name des Fabrikanten ersichtlich gemacht sind.
2, Bei Betriebsspannung über 800 Volt Wechselstrom oder
600 Volt Gleichstrom, sowie bei der Aufstellung von Dynamos in
Räumen mit feuchten Fussböden gelten folgende BE
a) Dynamos und Elektromotoren mit isolirten Gestellen.
Die Maschinen müssen mit einem isolirenden Bedienungsgange
umgeben sein, die Aufstellung: muss in solcher Weise erfolgen,
lass bei der Bedienung die gleichzeitige Berührung eines strom-
führenden Theiles und eines nicht isolirten Körpers ausgeschlossen
erscheint. .
Diese Bestimmung gilt auch für die Erregermaschinen derartiger
Dynamos, ohne Rücksicht auf die etwa niedrigere Spannung des
Erregerstromkreises.
b) Dynamos und Elektromotoren mit geerdetem Gestell.
Die stromführenden Theile müssen, soweit sie im Betriebe zu-
gänglich sind, durch Schutzverkleidungen aus geerdetem Metall öder
isalirendem Material gegen Berührung geschützt sein.
II. Umformer.
a) Rotirende Umformer (Motorumformer, Motorgeneratoren).
Für die Aufstellung gelten dieselben Vorschriften, wie für die
VNaMOS_.