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Post- und Telegraphengebühren.
Post- und Telegraphengebühren.
Briefporto. Für Deutschland und Oesterreich- Ungarn bis
20 Gramm 10 Pf.; von 20—250 Gramm 20 Pf. Bei unfrankirten
Briefen 10 Pf. Zuschlagporto. Gewichtsgrenze 250 Gramm. Nach
sämmtlichen übrigen Ländern 20 Pf. für jede 15 Gramm. Gewicht
unbegrenzt.
Kartenbriefe. Für Deutschland und Oesterreich-Ungarn 10 Pf. ;
nach dem Auslande ist das Porto auf 20 Pf, zu ergänzen.
Postkarten, Für Deutschland und Oesterreich- Ungarn 5 Pf.,
mit bezahlter Antwort 10 Pf, Unfrankirte Postkarten 10 Pf. Zu-
schlagporto. Nach den übrigen Ländern des Weltpostvereins*) 10 Pf,,
mit bezahlter Antwort 20 Pr.
Drucksachen. (Frankaturzwang). Für Deutschland und Oester-
reich-Ungarn bis 50 Gramm 3 Pf., bis 100 Gramm 5 Pf,., bis 250 Gramm
LO Pf., bis 500 Gramm 20 Pf., bis 1000 Gramm 30 Pf. Gewichtsgrenze
1000 Gramm. Bei ungenügend frankirten Sendungen wird doppelter
Betrag des fehlenden Portos erhoben. Mit Waarenproben nur bis
350 Gramm 20 Pf. Für das Ausland 5 Pf. für je 50 Gramm®— für
(Geschäftspapiere mindestens 20 Pf. — Gewichtsgrenze 2 Kilogramm.
Waarenproben, (Frankaturzwang). Für Deutschland und Oester
reich-Ungarn bis zu 250 Gramm 10 Pf., bis zur Gewichtsgrenze von
350 Gramm 20 Pf. Zulässige, grösste Ausdehnung: 30 cm Länge,
20 cm Breite, 10 cm Höhe, Rollen: 30 cm Länge, 15 cm Durchmesser,
für das Ausland 5 Pf. für je 50 Gramm.
Einschreibegebühr 20 Pf. Einschreibesendungen sind zulässig
bei Briefen, Postkarten, Drucksachen, Waarenproben, Nachnahme-
zendungen und Packeten.
Rückscheine für Einschreibsendungen, Sendungen mit Werth-
angabe oder Packete 20 Pf,
Postanweisungen (müssen frankirt werden): a) innerhalb Deutsch-
jands und Luxemburgs (auf einem Formular nur bis 800 Mk. zulässig)
bis 5Mk.: 10 Pf., bis 100 Mk.: 20 Pf., bis 200 Mk.: 30 Pf., bis 400 Mk. :
10 Pf., bis 600 Mk.: 50 Pf., bis 800 Mk.: 60 Pf.; b) im Verkehr mit
den übrigen Ländern für je 20 Mk.: 10—20 Pf., mindestens jedoch
20 Pf. Bei telegraphischen Postanweisungen sind daneben noch die
Telegrammgebühren und das Eilbestellgeld für die Besorgung am
et mungsork zu entrichten. wenn die Änweisung nicht postlagernd
autet.
Für Postaufträge (müssen frankirt werden) zur Einziehung von
(Geldbeträgen (im Vereinsverkehr his zu 1000 Frank bezw. dem be-
treffenden Petmnge der Landeswährung des Bestimmungslandes zu-
lässig) zu entrichten: a) innerhalb Deutschlands (bis 800 Mk. ein-
schliesslich zulässig): 30 Pf. Porto; b) im Verkehr mit den ausser-
deutschen Ländern, soweit die Erledigung solcher Aufträge zulässig
ist, neben dem Porto eine Gebühr von 20 Pf. Der eingezogene Betrag
wird abzüglich der Postanweisungsgebühr dem Auftraggeber mittelst
Postanweisung übersandt. Durch Postautträge können auch Wechsel
an den Bezogenen behufs Einholung der Annahmeerklärung ver-
sendet werden.
Postnachnahmen sind innerhalb Deutschlands bis 400 Mk. ein-
schliesslich bei Briefen, Postkarten, Drucksachen, Waarenproben
and Packeten zulässig. Für dieselben kommen an Porto und Ge-
bühren zur Erhebung: 1. Das gewöhnliche Porto für die betreffenden
Sendungen. (Bei Finschreibung, tritt die Einschreibegebühr hinzu.)
2, Eine Vorzeigegebühr von 10 Pf., welche zugleich mit dem Porto
erhoben wird und auch dann zu entrichten ist, wenn die Sendung
nicht eingelöst wird. 3. Die Gebühren für Uebermittelung des ein-
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*) Zum Weltpostverein gehören alle Länder ausser: Ascension,
Betschuanaland, Öranje-Staat, St. Helena, Cook- und Tonga-Inseln
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