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Der gleiche Unterschied ergibt sich noch aus einer anderen Betrach-
tung. Wenn 2000 Teilnehmer in einer Stunde zusammen etwa 4500 Mi-
nuten sprechen, so kann ein Wáhleramt diesen Verkehr mit 100 I. GW
bewältigen, da jeder I. GW etwa 45 Minuten in einer Stunde leisten
kann, einerlei ob sich die 4500 Gesprüchsminuten aus 1000 Gesprächen
mit 41% Minuten Dauer oder aus 2000 Gesprächen mit 214 Minuten
Dauer zusammensetzen. Da eine Beamtin in einer Stunde etwa 240 Ver-
bindungen herstellen kann, müßten für die 1000 Gespräche rd. 4 Beam-
tinnen, für die 2000 Gespräche 8 Beamtinnen angestellt werden. Man
erkennt, daß für Wählerämter hauptsächlich das Produkt » Verbindungen
mal Zeit« in Frage kommt (man rechnet mit »Belegungsstunden «),
wührend für die Zahl der Beamtinnen im wesentlichen nur die Zahl
der Anrufe in Frage kommt. Daß in Handämtern die Betriebsweise
(A-B-Verkehr) noch wesentlich auf die Zahl der Beamtinnen einwirkt,
sei hier nur erwähnt.
Derartige Unterschiede für die Tarife sind theoretisch zwar zu for-
dern, aber praktisch dürfte es namentlich in Ländern mit gesetzlicher
Festlegung der Tarife nicht möglich sein, unterschiedliche Tarife für
Wähler- und Handämter einzuführen, auch nicht für Anlagen, die teils
Hand-, teils Wàhlerámter haben.
Die Überlegungen geben aber einen Überblick über das große Gebiet
der Zählerschaltungen, die man grundsätzlich in drei Gruppen einteilen
kann. Zählungen der Gespräche, Zählungen, die die Gesprächsdauer,
ferner Zählungen, die auch die Anlagekosten berücksichtigen, und
naturgemäß die Kombinationen dieser Elemente.
Die Gesprächszählung. Die Zählschaltungen müssen sich den ge-
stellten Forderungen anpassen. Die ältesten Vorschläge zählten jeden
Anruf, einerlei, ob er zu einem Gespräch führte oder nicht. Man sagte
sich, daß das Amt eine Leistung ausführen müsse, selbst wenn der
Angerufene besetzt oder nicht anwesend sei. Die Schaltungen sind sehr
einfach, da der Zähler jedesmal ansprechen muß, wenn ein Vorwähler
anläuft. Eingeführt war die Zählweise nirgends. Der nächste Schritt in
der Entwicklung brachte eine Zählung, bei der jede Verbindung mit einem
freien Teilnehmer gezählt wurde, einerlei, ob er antwortete oder nicht.
Besetztanrufe wurden nicht gezählt. Tarifarisch ist diese Zählweise
nicht gerechtfertigt, denn die Leistung des Amtes ist bei »Besetzt«
und »Antwortet nicht« gleich groB, Dennoch ist, die Schaltung in einem
größeren amerikanischen Amte (Chicago 1901), und in Hildesheim
ausgeführt und jahrelang im Betrieb gewesen. Nunmehr wurden die
Forderungen dahin verschärft, daß nur zustande gekommene Gespräche
gezählt werden sollten, und diese Zählweise ist überall eingeführt worden.
Bei allen diesen Zählschaltungen ist folgende Aufgabe zu lösen: Der Zäh-
ler muß an einem mit der anrufenden Teilnehmerleitung in Berührung
kommenden Amtsteil angebracht sein, denn er soll die Gespräche den
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