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Kreis Heiligenstadt.
Die Zwingermauer, 1,40 m stark, ist nur teilweise noch erhalten. Sie ist
nach einem unregelmäßigen Vieleck angelegt. An der Nordseite sind fünf
Rondele vorgelegt (Abb. 59 u. 60). Die Mauer des Burghofes, 1m stark, steht
durchweg auf Felsen. Schießlöcher (s. Abb. 60) sind alle 5—6 m vorhanden.
Auffallend ist die Anlage von drei Schlupftüren in den Mauern. Die erste
an der Südseite, unmittelbar hinter Tor II, liegt oberhalb der Kirche, deren
Turm als Schale erbaut und nach der Burg hin 4 m hoch über Gelände offen
geblieben ist. Es muß angenommen werden, daß er als Verteidigungswerk
benutzt worden ist. Da in seinen Umfassungen, abgesehen von der Kingangstür
in der Längsachse der Kirche, keinerlei Öffnungen vorhanden, wohl aber
die Kragsteine für Balkenlagen noch sichtbar sind, so ist anzunehmen, daß
auf seiner Decke, die im Schußbereich des Zwingers lag, die Verteidiger
gestanden haben.
Die zweite Schlupftür befindet sich an der Nordseite und ist erst im Jahre
1901 vermauert worden. Sie diente als Verbindung mit einer Schanze im Dorfe
Abb. 60. Hanstein. Grundriß der Rondele bei der Zwingermauer
und Schießscharten.
Bornhagen, von wo ein bedeckter Gang rund 200 m weit aufwärts auf den Burg-
berg führte, der noch vor 40 Jahren sichtbar gewesen, mit der Verkoppelung der
Fluren aber verschwunden ist. Eine Schanze mag in früherer Zeit an der be-
zeichneten Stelle vorhanden gewesen sein, an deren Stelle sieben kleinere Gehöfte
zurzeit stehen. In einem derselben steht ein steinernes Gebäude (im Plan
Abb. 53 schwarz bezeichnet), an. dem sich die Jahreszahl 1616 befindet, welches
urkundlich von der Familie Hanstein als Wohnhaus für weibliche Angehörige
errichtet worden ist. Für Verteidigungszwecke hat es anscheinend nicht ge-
dient, da es nur einer Wohnhausanlage entspricht.
Die dritte Schlupftür ist in der Südseite der äußeren Burghofmauer in
Höhe der Sohle des Grabens vor dem Eingangstor V der Burg vorhanden, spitz-
bogig überwölbt und auf einem Felsvorsprung ausmündend, der rund 6 m über
der Sohle des Zwingergrabens liegt. Es muß angenommen werden, daß eine
hölzerne Treppe oder eine Leiter hier aufgestellt gewesen ist, die im Falle der
Gefahr leicht zu beseitigen war.
Während im Zwinger nur an einer Stelle, und zwar unmittelbar unterhalb
der Tore III und IV, Reste von Kellern eines Gebäudes erkennbar sind, sind im
Burghofe Reste von Grundmauern vieler Gebäude vorhanden, die zum Teil an
die äußere Burgmauer anstoßen,. zum Teil frei im Hofe gestanden haben.