20
Kreis Grafschaft Wernigerode.
Silstedt.
[Silzesteti 995, Silzstide 1. Hälfte des 13. Jahrh., Silzstedhe, Siltstede 1294
1311; Silstide 1141, 1187; Sulzstide, Sülstide 1209; Sulstede 1133, 1230/31; Silstede,
Sylstede 1230, 1271, 1467; Silstidde 1382, Silsstedde 14%6; Silstet, Silsted 1569;
Silstedt 1580; Zilstede 14. Jahrhundert.]
1579 344 Einwohner, 1725 486, 1741 511, 1750 499, 1817 675, 1826 680,
1842 774, 1857 830, 1900 1010, 1905 1059, 1910 1056.
1558 67 Hausgesessene, in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts 79, 1707 74,
1720 85, 1762 83.
1558 13 Ackerleute (Vollspänner), 7 Halbspänner, 47 Hintersiedler;
1612 6 ” 11 Kärrner, 7 Kärrner, 48 Kotsassen, 5 Häuslinge.
2. Hälfte des 17. Jahrhunderts: 3 Ackerleute, 12 Halbspänner, 11 Kärrner,
Kotsassen, 11 Häuslinge.
1723 7 Voll- und Halbspänner, 52 Kärrner (Kotsassen), 9 Häuslinge,
1540/42 4 Halbspänner, 6 Kärrner, 6 Freisassen, 36 Anbauer, 91 Einlieger.
Silstet, Silzesteti, Sulzstide, Sülstide, dessen Name als Stätte an einen Salz-
bach, wie deren im Wernigerödischen mehrfach bezeugt sind, zu bedeuten scheint,
erscheint von seinem ersten Vorkommen bis zur Gegenwart als Dorf, wenn es
auch vereinzelt als Flecken, blök 1493, fleck 1596 bezeichnet wird. Seine ansehn-
liche Flur wird 1639 als 69 Hufen stark gemessen. Kirchlich gehörte es zum
Bann Utzleben des Bistums Halberstadt, an dessen Archidiakon die bescheidene
Abgabe von 2 Schilling gezahlt wurde, 3 Schilling aber 1451 bei Verwandlung des
Sterbefalles in eine Geldabgabe. Hauptherr der Kirche war S. Nikolaus. Vor
Einführung der Reformation war wenigstens ein Teil der Bewohner bei den
Bauernunruhen 1525 beteiligt; 1540 muß die Kirchenerneuerung durchgeführt
sein, da damals Johann Gemach aus dem eifrig reformatorischen Wernigerode
als Pastor einzieht. Äußerliche alte Gebräuche, so der Chorrock der Geistlichen,
erhalten sich bis zum 30jährigen Kriege; 1604 wird noch ein neuer Beichtstuhl
angefertigt, die Orgel hält, zunächst als Positiv, im Jahre 1702 ihren Einzug in
die Kirche. Wie überall in der Grafschaft erscheinen die beiden Kirchväter
zuerst als olderlude, so 1604. Mit Bestimmtheit ist die Einführung des Schul-
wesens durch Ausgaben für den Schulbau bis 1613 zurückzuverfolgen,
Zwar sehen wir Silstedt nicht nur 995 von Hörigen (manciplis) beiderlei
Geschlechts bewohnt, wir finden hier auch noch im 13. Jahrhundert bestimmte
Personen und Familien genannt, die von ihren Herren vertauscht und verschenkt
wurden, auch zeugen Fronden und Abgaben noch bis in spätere Jahrhunderte
von der Unfreiheit der meisten Bewohner des Dorfes; dennoch läßt die Dorf-
verfassung eine freiere Entwicklung als in anderen Dörfern der Grafschaft
erkennen, weil keine größeren Herrenhöfe,.herrschaftliche Tafelgüter oder große
geistliche Stifter und Höfe am Orte entstanden und von entscheidendem Einfluß
waren. Wie in allen Dörfern der Grafschaft stehen an der Spitze der Dorf-
gemeinde zwei von ihr gekorene und vom gräflichen Landesherrn bestätigte
Burmester oder Bauermeister — 1655 ist ausdrücklich von beiden
Bauermeistern die Rede, aber nirgends tritt so klar die Bedeutung des ersten unter
ihnen als Dorfrichter hervor. Er heißt im 16. und 17. Jahrhundert vielfach