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Wernigerode.
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lichen Bedeutung entkleideten Stammheiligtum S. Veits zu Wollingerode wall-
fahrteten. Das geschah Anfang Mai, während am eigentlichen S. Veitstage, dem
15. Juni, nicht nur die Wernigeröder, sondern zahlreiches Volk von nah und fern
neben hohen geistlichen und weltlichen Herren zum heiligen Veit nach Drübeck
zog. (Drübecker Urkdb. 16 vom Jahre 1141.)
Merkwürdig ist, daß Wernigerode, das schon seit dem 14. Jahrhundert Sitz
des Kalands vom Bann Utzleben war, in dessen Bereich es lag, noch im Jahre
{400 nicht mit einer Sendabgabe an den Archidiakon veranlagt ist, während die
Neustadt oder die Kirche zu S. Johann daselbst die geringe Abgabe von 2 Schill.
zahlte. Ein halbes Jahrhundert später ist darin eine große Veränderung ein-
getreten: bei der Verwandlung des sogenannten Sterbefalles, der Kxuvien, in eine
Geldleistung im Jahre 1451 hat der Dechant zu 58. Silvester 8, der Pfarrer zu
S, Johann in der Neustadt 6 Schilling an den Erzpriester des Bannes Utzleben
zu zahlen.
Als ums Jahr 1110 der aus einem erlauchten in öffentlicher Verwaltungs-
und richterlicher Tätigkeit geübten Geschlecht stammende Graf Adalbert aus
Haimar im Hildesheimschen an den Halberstädter Nordharz zog, wurde das durch
die Mission von Korvey besiedelte und der geistlichen und weltlichen Kultur
erschlossene einstige Waldgebiet von der Ecker bis nach Wernigerode der Stamm
einer späteren Grafschaft. Mit entschiedenem Scharfsinn erkor der neue Herr
Wernigerode zum Sitz seiner Verwaltung und erbaute sich auf dem den Ort
überragenden Berge in ansehnlicher Höhe ein festes Haus. Damit nun aber der
darunter gelegene notwendig zu erweiternde und als Feste auszugestaltende Ort
zu Füßen des Berges seiner Bestimmung dienen könne, war verschiedenes
erforderlich: Zunächst bedurfte es eines Wirtschaftshofes zur Aufnahme der
Naturalgefälle, besonders des Getreides und eines angemessenen Viehstandes, dann
eines Herrenhofes, einer Grafenpfalz, für die Verwaltung und Gericht. Sodann
waren durch hinreichende Bewehrung geschützte Mühlen zum Mahlen des Brot-
kornes nicht zu entbehren. Da nun aber für das Emporkommen und Gedeihen
eines Ortes Handel und Verkehr eine Hauptbedingung bilden, so wurden von
dem weitsichtigen Begründer einer neuen Herrschaft die günstigen Bedingungen
der Ortslage sorgfältig benutzt, indem der Herrenhof und besonders der Wirt-
schaftshof tunlichst nahe an den Fuß des Schloßberges herangerückt, dem zum
Marktflecken sich entwickelnden Dorfe eine möglichst weite Ausdehnung nach
Norden gegeben wurde, um die hier durchgehende westöstliche Hauptverkehrs-
straße soweit als tunlich in den befestigten Ort hineinzuziehen. Die zweite eben-
falls wichtige von Süden her den Harz durchsetzende und nach Norden über
Braunschweig nach der Nord- und Ostseeküste führende Handelsstraße wurde
dadurch für den als Verwaltungssitz erweiterten Ort möglichst zugänglich gemacht,
daß der südliche Eingang zu dem Hauptorte der Herrschaft da angebracht wurde,
wo jene südnördliche Straße in gleicher Richtung mit der durch den Ort bis zur
Breitenstraße geführte Burgstraße einmündet. Unmittelbar am Fuße des Schloß-
berges führte eine kürzere Straße „am Burgberge“ vom Schloß zu diesem Süd-
eingang in den Ort am Burgtor. Dieser Verbindungsweg, der am Stadtgraben
entlang führte, war an der Nordseite über dem Stadtgraben durch eine feste
Rogensteinmauer befestigt, auf welche erst jüngst bei der Anlage von Abzugs-
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