202 Kreis Grafschaft Wernigerode.
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meist lustiger und übermütiger Art, musizierende Narren, Trinker mit der Flasche,
ein Geiziger mit Beutel und unkultivierter Handbewegung (Abb. 125), ein Metzger
auf einem Ochsen reitend, ein Liebespaar in Umarmung u. dergl. Lehmgrübner
hat gewiß recht, wenn er darin Sinnbilder fröhlicher Fastnachtsfreuden findet,
denen der Saal diente, aber er greift fehl, wenn er die ernsteren unteren mit
dem „Ernst des Gerichtshauses“ in Beziehung setzt. Denn das Untergeschoß war
damals noch gar nicht Gerichtshaus, sondern Weinschenke. Vielmehr ist es ohne
alle Symbolik begreiflich, daß die leichteren Sachen sich nicht in der nächsten
Sehweite, sondern in der Höhe, im Schatten des Daches entfalteten, wo sie sich
arst dem suchenden Auge offenbaren.
Abb. 125. Figuren an den Knaggen des Rathauses.
Wie schon bemerkt, sind die Erkertürmchen ursprünglich nur am
Obergeschoß auf Konsolen irgend welcher Art ausgeführt, was offenbar die leichte
und kecke Wirkung wesentlich steigerte, dann aber (1543?) nach unten ver-
längert und schließlich hat man 1718 durch einen Holm verbundene Säulen
untergezogen, die 1874 entfernt, 1906 aber wiederhergestellt wurden. Das dem
Dach entsteigende Obergeschoß war (wohl 1833) verschiefert worden und wurde
1874 wieder bloßgelegt. Die Achteckhelme sind an den drei vorderen Seiten mit
etwas übergeneigten Ziergiebelchen besetzt. Das Walmdach war zwischen den
Türmen weit vorgeschleppt, die Dachrinne beiderseits mit kupfergetriebenen