II. Gepäck- und Güterwagen.
Allgemeine Grundzüge für die Kon-
struktion der Gepäck- und Güterwagen.
a. Gepäckwagen für Personenzüge.
Die Gepäckwagen für Personenzüge sollen,
e nachdem dieselben für den lokalen Verkehr oder für
ange Verbandsrouten bestimmt sind, mit 2 Achsen und
5,om- Radstand, oder mit 3 Achsen und 6,3;m Rad-
stand ausgeführt werden.
Das Zugführer-Coupe mufs so konstruirt sein, dafs
23s von einer Plattform an der Stirnwand des Wagens
‚ugänglich ist, und dafs der Zugführer den Zug über-
sehen kann. Wo es die Verhältnisse gestatten, kann
las Coupe für den Zugführer und Packmeister kom-
j>inirt werden. Der Packraum darf vom Packmeister-
Coupe aus zugänglich sein und mufs immer vom Zug-
ührer-Coupe aus übersehen werden können.
leder Gepäckwagen mufs eine Bremse erhalten.
b. Gepäckwagen für Güterzüge.
Für die Gepäckwagen der Güterzüge sind
lieselben Grundzüge wie für die der Personenzüge im
Allgemeinen maafsgebend, nur kann die innere Einrich-
ung entsprechend einfacher sein und ist unter Weg-
assung der‘ Plattform die Zugänglichkeit des abge-
schlossenen Coupes von der Stirnwand aus nicht er-
Forderlich. Der Radstand kann auf 4.0 m reduzirf
werden.
c. Bedeckte und offene Güterwagen.
Alle Güterwagen erhalten übereinstimmend 4,0 m
Radstand. Das Untergestell auf der Seite des Bremser-
Coupes soll bei Bremswagen um 300mm gegen den
Wagenkasten verlängert werden,. wogegen es bei den
Wagen ohne Bremse die Länge des Wagenkastens
hält.
Die Tragfähigkeit sämmtlicher Güterwagen ‘soll
5000 kg betragen.
Für die Konstruktion der Wagenkasten beider
Wagengattungen sind aufsen liegende eiserne Rungen
nit innerer Holzverschalung anzuwenden.
Der Fufsboden des Wagenkastens, dessen Hölzer
aınmittelbar auf die Hauptträger des Untergestelles ge-
‚egt sind, soll über den Querträgern des Untergestelles
zwei stärkere Bohlen erhalten, welche über den Haupt-
crägern entsprechend eingeschnitten sind,
Beide Wagengattungen sollen ein bedecktes
Bremser-Coupe erhalten, welches bei den bedeck-
ven Güterwagen in das Wagendach eingeschnitten ist
ınd in welchem der Bremser in die Richtung des Ge-
eises sieht.
Bei den offenen Güterwagen ist dasselbe indefs
‚uf dem Fufsboden des Wagens angeordnet und sieht
1er Bremser senkrecht zur Richtung des Geleises.
Für die Achshalter, Achsbuchsen, Sicherheitskuppe-
ung und die Bremsklötze gelten dieselben Bestim-
nungen wie für die Personenwagen.
Spezielle Bestimmungen für bedeckte
Güterwagen.
Zeichnung Anlage 8 und 9.
Bei den bedeckten Güterwagen (Zeichnung An-
age 8) ist zu beachten, dafs der Kasten unabhängig von
lem Untergestell gebaut und von demselben wieder ent-
arnt werden kann, ohne Verbindungstheile zu zerstören.
Das Wagendach besteht aus einer Holzverscha-
ıng, welche mit Segelleinewand überzogen wird,
Der Fufsboden soll gespundet resp. mit höl-
‚ernen Federn gedichtet sein.
Jeder bedeckte Güterwagen ist mit Einrich-
‚ungen zu versehen, welche die Anbringung von Ge-
äthen zu Militairtransporten leicht ermöglichen,
ınd ist zur Erzielung einer genügenden Ventilation
wischen dem oberen Rahmenholz der Seitenwände
ınd der Deckenverschalung der Spielraum zwischen
{en Deckenspriegeln nicht abzuschliefsen.
Das Bremser-Coupe ist zum Theil vor die Stirn-
vand vorgebaut und nur der Sitz in den Wagenkasten
ängehängt. Dasselbe ist von der einen Seite durch
ne nach innen aufschlagende Thür zugänglich. Zum
\ufstecken der Signallaternen sind auch die Wagen
>;hne Bremsen an einer Stirnwand mit den erforder-
ichen Tritten zu versehen.
Die Schiebethür. der bedeckten Güterwagen wird
‚us einem Winkeleisenrahmen mit Holzverschalung ge-
»ildet. Dieselbe erhält ein Glasfenster aus vier Scheiben
»estehend, welches von aufsen mit einem geflochtenen
Drahtgitter und von innen mit einem Blechschieber
‚ersehen ist. Der Fensterrahmen und das Drahtgitter
ind so zu befestigen, dafs sie von der Aufsenseite her
icht entfernt werden können, ohne Theile zu zerstören.
Der Verschlufs der Schiebethüren der be-
leckten Güterwagen (Zeichnung Anlage 9) soll durch
drei Vorrichtungen bewirkt werden können:
1. Ein Kastenschlofs mit dreikantisgem Dorn für den
Schlüssel,
2. einen Ueberwurf,
2 einen Plombenverschlufs.