Full text: Normalien für Betriebsmittel der Preussischen Staatsbahnen und unter Staats-Verwaltung stehenden Privatbahnen

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Das Kastenschlofs ist an der Thürsäule des 
Wagenkastens und an einem Winkeleisen befestigt, 
velches als Anschlag für die Thür dient. In dasselbe 
tritt ein an der Thür befestigter Haken, welcher durch 
einen Riegel festgehalten «wird. Dieser Riegel kann 
vom Innern des Wagens durch einen in die Thürsäule 
eingelassenen Griff bewegt werden und von aufsen 
durch einen besonderen Schlüssel mittelst eines drei- 
kantigen Dorns. Für diesen Dorn sind dieselben Ab- 
nessungen angenommen, welche in der General-Ver- 
sammlung des Vereins deutscher KEisenbahn-Verwal- 
zung zu Hannover am 9. bis 10. August 1864 verein- 
bart wurden, mit der Abweichung, dafs im Querschnitt 
des Dornes die Seiten des Dreiecks nicht gewölbt, son- 
dern geradlinig auszuführen sind. 
Die Abmessungen des Dornes wie der übrigen 
Cheile sind in der nachfolgenden Zusammenstellung 
ıngegeben, cfr. Seite 18 und 19. 
Der Ueberwurf ist derartig geformt, dafs durch 
denselben sowohl die ganz geschlossene, als auch die 
‘heilweise geöffnete Schiebethür in ihrer jedesmaligen 
age gehalten wird. 
Für die Anbringung des Plombenverschlusses 
ind zwei Oesen vorgesehen, von denen die eine an 
jer Schiebethür, die andere in entsprechender Lage an 
lem Schlofskasten befestigt ist. 
Spezielle Bestimmungen für offene 
Güterwagen. 
Zeichnung Anlage 10. 
Bei den offenen Güterwagen erhalten die Seiten- 
nd Stirnwände an der oberen Kante eine Einfassung 
‚on Eisen. Die Stirnwände, an denen sich kein 
jremsersitz befindet, müssen um eine horizontale Achse 
ın der Oberkante drehbar und abnehmbar sein. 
Die Thüren der Seitenwände sind zweiflügelig 
ınd um vertikale Achsen drehbar. Die Seitenwand- 
hüren sowohl, als die beweglichen Stirnwände sollen 
ws einem Winkeleisenrahmen mit Bretterverschalung 
restehen. 
Die Wagen ohne Bremse erhalten unter jeder Stirn- 
vand je einen Tritt an der Seite des gewölbten Buffers.
	        
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