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Das Kastenschlofs ist an der Thürsäule des
Wagenkastens und an einem Winkeleisen befestigt,
velches als Anschlag für die Thür dient. In dasselbe
tritt ein an der Thür befestigter Haken, welcher durch
einen Riegel festgehalten «wird. Dieser Riegel kann
vom Innern des Wagens durch einen in die Thürsäule
eingelassenen Griff bewegt werden und von aufsen
durch einen besonderen Schlüssel mittelst eines drei-
kantigen Dorns. Für diesen Dorn sind dieselben Ab-
nessungen angenommen, welche in der General-Ver-
sammlung des Vereins deutscher KEisenbahn-Verwal-
zung zu Hannover am 9. bis 10. August 1864 verein-
bart wurden, mit der Abweichung, dafs im Querschnitt
des Dornes die Seiten des Dreiecks nicht gewölbt, son-
dern geradlinig auszuführen sind.
Die Abmessungen des Dornes wie der übrigen
Cheile sind in der nachfolgenden Zusammenstellung
ıngegeben, cfr. Seite 18 und 19.
Der Ueberwurf ist derartig geformt, dafs durch
denselben sowohl die ganz geschlossene, als auch die
‘heilweise geöffnete Schiebethür in ihrer jedesmaligen
age gehalten wird.
Für die Anbringung des Plombenverschlusses
ind zwei Oesen vorgesehen, von denen die eine an
jer Schiebethür, die andere in entsprechender Lage an
lem Schlofskasten befestigt ist.
Spezielle Bestimmungen für offene
Güterwagen.
Zeichnung Anlage 10.
Bei den offenen Güterwagen erhalten die Seiten-
nd Stirnwände an der oberen Kante eine Einfassung
‚on Eisen. Die Stirnwände, an denen sich kein
jremsersitz befindet, müssen um eine horizontale Achse
ın der Oberkante drehbar und abnehmbar sein.
Die Thüren der Seitenwände sind zweiflügelig
ınd um vertikale Achsen drehbar. Die Seitenwand-
hüren sowohl, als die beweglichen Stirnwände sollen
ws einem Winkeleisenrahmen mit Bretterverschalung
restehen.
Die Wagen ohne Bremse erhalten unter jeder Stirn-
vand je einen Tritt an der Seite des gewölbten Buffers.