[II. Gemeinschaftliche Bestimmungen für Personen-
und Güterwagen.
Signallaternenstützen.
Zeichnung Anlage ı2.
Die in $ 15 des Bahnpolizei- Reglements vom
4. Januar 1875 vorgeschriebenen Signallaternenstützen
;ollen bei allen Personenwagen in der Regel so
angebracht werden, dafs die Hülse der Laternenstütze
iber dem Dach des Wagens steht.
Die auf der Zeichnung Anlage ı2 dargestellten
Laternenstützen für Interkommunikations- und für Coupe-
Wagen gelten als Normalien für Personenwagen.
Jeder Personenwagen soll mit 4 Laternenstützen,
jeder bedeckte Güterwagen mit 2 Laternenstützen
versehen werden.
Die offenen Güterwagen erhalten keine
festen Signal-Laternenstützen. Zur Anbringung
von Signallaternen bei denselben sind den Gepäckwagen
\ose Stützen nach der Normalzeichnung Anlage ı2 als
Inventarstücke beizugeben, welche auf die Seitenwände
jer Wagen aufgeschraubt werden
Achsbuchse.
Zeichnung Anlage 11.
Für sämmtliche Wagen ist eine Normal-Achs-
buchse mit gufseisernem Lagerkasten nach folgenden
zrundzügen anzuwenden:
Die Schmierung des Achsschenkels erfolgt
on oben und von unten. Das Schmierpolster für
etztere soll durch den Achsschenkel nach unten ge-
lrückt und die Spannfeder desselben nicht auf Druck,
sondern auf Zug beansprucht werden
Die Lagerschalen können entweder aus Rothgufs
«der aus Weifsmetall hergestellt werden und sind dem-
ntsprechend zwei verschiedene Formen für den oberen
‚agerkasten zulässig.
Der untere Lagerkasten ist dagegen für beide
Arten von Lagerschalen absolut gleich und mit dem
»beren nur durch einen schmiedeeisernen Bügel mit
Druckschraube verbunden,
Die Fuge zwischen dem oberen und unteren Kasten
egt in einer Ebene. Der Staubverschlufs an der
Radseite erfolgt durch einen Holzring mit eingeleg-
em Filz.
Es erscheint wünschenswerth, den Ersatz der gufs-
äsernen Achslagerkasten für Wagen durch schmiede-
äserne anzustreben. Die Konstruktion der letzteren
ınd die Versuche mit denselben sind indessen zur Zeit
ıoch nicht als soweit abgeschlossen zu betrachten, dafs
schon jetzt schmiedeeiserne Normal-Achsbuchsen vor-
rzeschrieben werden könnten
Sicherheits-Kuppelung.
Zeichnung Anlage 26.
Als einheitliche Sicherheitskuppelung ist ein zweiter
Taken von denselben Abmessungen wie der Hauptzug-
ı1aken anzuwenden, welcher den letzteren gabelförmig
ımfafst und mit der Schraubenkuppelung durch den-
‚elben Bolzen am Hauptzughaken befestigt ist. Dieser
Sicherheitshaken trägt noch einen Bügel mit Bolzen.
ıleichzeitig mufs eine Fangvorrichtung an der Zug-
;:tange hinter dem Konfstück angebracht werden