Full text: Normalien für Betriebsmittel der Preussischen Staatsbahnen und unter Staats-Verwaltung stehenden Privatbahnen

[II. Gemeinschaftliche Bestimmungen für Personen- 
und Güterwagen. 
Signallaternenstützen. 
Zeichnung Anlage ı2. 
Die in $ 15 des Bahnpolizei- Reglements vom 
4. Januar 1875 vorgeschriebenen Signallaternenstützen 
;ollen bei allen Personenwagen in der Regel so 
angebracht werden, dafs die Hülse der Laternenstütze 
iber dem Dach des Wagens steht. 
Die auf der Zeichnung Anlage ı2 dargestellten 
Laternenstützen für Interkommunikations- und für Coupe- 
Wagen gelten als Normalien für Personenwagen. 
Jeder Personenwagen soll mit 4 Laternenstützen, 
jeder bedeckte Güterwagen mit 2 Laternenstützen 
versehen werden. 
Die offenen Güterwagen erhalten keine 
festen Signal-Laternenstützen. Zur Anbringung 
von Signallaternen bei denselben sind den Gepäckwagen 
\ose Stützen nach der Normalzeichnung Anlage ı2 als 
Inventarstücke beizugeben, welche auf die Seitenwände 
jer Wagen aufgeschraubt werden 
Achsbuchse. 
Zeichnung Anlage 11. 
Für sämmtliche Wagen ist eine Normal-Achs- 
buchse mit gufseisernem Lagerkasten nach folgenden 
zrundzügen anzuwenden: 
Die Schmierung des Achsschenkels erfolgt 
on oben und von unten. Das Schmierpolster für 
etztere soll durch den Achsschenkel nach unten ge- 
lrückt und die Spannfeder desselben nicht auf Druck, 
sondern auf Zug beansprucht werden 
Die Lagerschalen können entweder aus Rothgufs 
«der aus Weifsmetall hergestellt werden und sind dem- 
ntsprechend zwei verschiedene Formen für den oberen 
‚agerkasten zulässig. 
Der untere Lagerkasten ist dagegen für beide 
Arten von Lagerschalen absolut gleich und mit dem 
»beren nur durch einen schmiedeeisernen Bügel mit 
Druckschraube verbunden, 
Die Fuge zwischen dem oberen und unteren Kasten 
egt in einer Ebene. Der Staubverschlufs an der 
Radseite erfolgt durch einen Holzring mit eingeleg- 
em Filz. 
Es erscheint wünschenswerth, den Ersatz der gufs- 
äsernen Achslagerkasten für Wagen durch schmiede- 
äserne anzustreben. Die Konstruktion der letzteren 
ınd die Versuche mit denselben sind indessen zur Zeit 
ıoch nicht als soweit abgeschlossen zu betrachten, dafs 
schon jetzt schmiedeeiserne Normal-Achsbuchsen vor- 
rzeschrieben werden könnten 
Sicherheits-Kuppelung. 
Zeichnung Anlage 26. 
Als einheitliche Sicherheitskuppelung ist ein zweiter 
Taken von denselben Abmessungen wie der Hauptzug- 
ı1aken anzuwenden, welcher den letzteren gabelförmig 
ımfafst und mit der Schraubenkuppelung durch den- 
‚elben Bolzen am Hauptzughaken befestigt ist. Dieser 
Sicherheitshaken trägt noch einen Bügel mit Bolzen. 
ıleichzeitig mufs eine Fangvorrichtung an der Zug- 
;:tange hinter dem Konfstück angebracht werden
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.