VORBEMERKUNGEN.
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I dem vorliegenden Heft sind die Normal-Kon-
— struktionen für diejenigen Betriebsmittel der preufsi-
schen Staats- und unter Staatsverwaltung stehenden
”rivatbahnen zusammengestellt, welche auf den Bahnen
ıntergeordneter Bedeutung mit normaler Spur unter
den gewöhnlichen Verhältnissen hauptsächlich zur Ver-
wendung gelangen.
Nachdem bereits ausgedehnte Bahnstrecken nach
der Bahnordnung für die deutschen Eisenbahnen unter-
zeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 gebaut und
in Betrieb genommen worden sind, auch genügende
Erfahrungen über das Eigenartige der Betriebsverhält-
nisse solcher Bahnen vorliegen, erschien es zweck-
mäfsig, nunmehr Normen für die Konstruktion von
Betriebsmitteln aufzustellen, welche diesen besonderen
Verhältnissen angepafst sind. Wenn auch die normal-
spurigen Bahnen untergeordneter Bedeutung unter sich
wesentliche Verschiedenheiten aufweisen, so ist es doch
nöglich, die Bahnen mit annähernd gleichen Verhält-
ıssen in 2 Gruppen zusammen zu fassen und für jede
derselben gemeinsame Betriebsmittel zu konstruiren.
Die aufgestellten Normalien enthalten die Kon-
struktionen:
ı) der zweiachsigen gekuppelten Tenderlokomotive
von ca. 20 t Dienstgewicht,
2) der dreiachsigen gekuppelten Tenderlokomotive
von ca. 20. t Dienstrewicht.
:) der leichten Personenwagen II/III. Klasse,
1) desgleichen III. Klasse,
;) desgleichen IV. Klasse,
je mit 4 und 5 m Radstand und
°) des kombinirten Gepäck- und Postwagens mit 4
resp. 4,5 m Radstand.
Die leichtere Lokomotive ist für Strecken mit
näfsigen, die schwerere für Strecken mit stärkeren
Neigungen bestimmt. Beide Lokomotiven, welche
jur Verwendung auf Bahnen mit leichtem Oberbau
-onstruirt. sind, dienen gleichzeitig zum Rangiren
‚uf den Bahnhöfen der Hauptbahnen. Die Wagen
ınterscheiden sich vorzugsweise im Radstande; die-
enigen mit 4m Radstand sind für Bahnen mit Kurven
nter 250 m Radius bestimmt und besonders leicht
;onstruirt, während die Wagen mit 5 m bezw. 4,5 m
’adstand auf den Strecken mit Kurvenradien von über
50 m benutzt werden sollen. Von der Aufstellung
ines Projektes für Güterwagen ist Abstand genommen
vorden, weil es für normalspurige Bahnen untergeord-
ıeter Bedeutung als Bedingung angesehen werden kann,
Jafs die Güterwagen der Hauptbahnen übergehen kön-
ı1en. Durch diesen Umstand ist zugleich die Grenze
‚estgesetzt, bis zu welcher der Kurvenradius auf den
ıormalspurigen Bahnen untergeordneter Bedeutung
ıoch zweckmäfsie gewählt werden darf.
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