I. Personenwagen.
Als Normalkonstruktion für die Personenwagen
ler Bahnen untergeordneter Bedeutung ist das Inter-
kommunikationssystem gewählt, Es kommen zur An-
wendung:
". Interkommunikationswagen II/III. Klasse je mit
5m und mit 4 m Radstand,
'. [nterkommunikationswagen II. Klasse je mit 5m
und mit 4 m Radstand und
„ Interkommunikationswagen IV. Klasse je mit 5m
und mit 4 m Radstand.
Sämmtliche Wagen sind zweiachsig.
Das Untergestell der sämmtlichen Wagen ist ent-
sprechend der geringeren Inanspruchnahme der letzteren
aus Profileisen von möglichst geringem Gewicht zu-
;ammenzusetzen. (Anlage 10.)
Aus denselben Gründen erhalten die Wagen auch
eine leichtere als die seitherige Normalachse, deren
Räder: mit möglichster Gewichtsersparnifs bei vortheil-
haftester Materialvertheilung zu -konstruiren sind.
Die den Achsen entsprechenden Achsbuchsen sind
n der Anlage 9 dargestellt.
Der Zugapparat und die Kuppelungsvorrichtung
ler Wagen für Hauptbahnen sind auch für die Wagen
der Bahnen untergeordneter Bedeutung beizubehalten.
Spezielle Bestimmungen für die ein-
zelnen Gattungen der Personenwagen.
Für die Konstruktion der einzelnen Wagengattungen
sind nachstehende spezielle Bestimmungen mafsgebend.,
a. Personenwagen I[L./II. Klasse.
Zeichnungen Anlage ı und 2.
Die Wagen erhalten zwei Coupes II. Klasse, die
von der Abtheilung III. Klasse durch eine Wand ge-
trennt sind. Je nach den örtlichen Bedürfnissen
können auch die beiden Coupes IL Klasse durch eine
Wand noch besonders abgeschlossen werden.
Die Abtheilung III. Klasse, welche bei den Wagen
mit 5m Radstand drei Coupes: und bei den Wagen
mit 4 m Radstand zwei Coupes enthält, hat keine
festen Zwischenwände erhalten, doch werden, wie auch
in der II. Klasse, die Rücklehnen derjenigen Sitze,
welche nicht an einer festen Wand angebracht sind,
so hoch ausgeführt, dafs die sitzenden Reisenden nicht
durch Zuegeluft belästioet werden können.
Der durch den Wagen führende Gang ist so an-
seordnet, dafs in der IIL. Klasse zu einer Seite drei
Sitzplätze und zur anderen zwei Sitzplätze vorhanden
ind, während sich in der II. Klasse zu jeder Seite
sleich lange Sitze zu je zwei Personen befinden,
Die Breite des Wagenkastens soll in den Aufsen-
lächen der Seitenwände 3,:z0oo m und im Lichten
3,000 m betragen; hieraus ergiebt sich nach Abzug
on 500 mm für den Mittelgang die Breite eines Sitz-
»latzes II. Klasse zu 625 mm und die Breite eines
Mtzplatzes III. Klasse. zu 500 mm.
Die Länge: einer Abtheilung beträgt
im Lichten für II. Klasse 1,6s7 resp. 1,660 m.
» HIT. » I,soco M.
Die übrigen Abmessungen der Wagen sind in der
1achfolgenden Zusammenstellung enthalten; vergleiche
zeite 8 u. 9. .
Die Sitze sind möglichst leicht aus Latten auf
äisernem Gestell konstruirt,
In der II. Klasse sind dieselben mit Polsterkissen
zu belegen, auch erhalten dieselben hierdurch eine um
50 mm gröfsere Tiefe und durch die Anbringung von
Armlehnen an den Enden eine gröfsere Bequemlichkeit.
Die Sitze und Rücklehnen der II. Klasse können auch
ıus perforirten Fournirplatten oder Rohrgeflecht her-
vestellt und mit Polsterkissen belegt werden.
Jedes Coupe hat zwei neben einander liegende
zenster in jeder Seitenwand erhalten, doch kann je
ıach den klimatischen Verhältnissen auch nur ein Fenster
ıngebracht werden.
Diese Fenster sind, wie auch die Fenster in den
Stirnwandthüren, zum Herablassen eingerichtet.
Vor den Fenstern in den Seitenwänden ist im
nnern des Wagens ein Rundstab 1400 mm über dem
“*ufsboden anzubringen.
Auch sollen diese Fenster nur soweit herunterge-
assen werden können, dafs sie stets noch mindestens
len vierten Theil der lichten Fensteröffnuns decken.
b. Personenwagen III. Klasse.
Zeichnungen Anlage 3 und 4.
Die Wagen mit 5 m Radstand erhalten fünf
Zoupes und die Wagen mit 4 m Radstand vier
5oupes. die nach dem lokalen Bedürfnifs durch eine