Full text: Normalien für Betriebsmittel der Preussischen Staatsbahnen und unter Staats-Verwaltung stehenden Privatbahnen

feste Scheidewand mit Verbindungsthür in zwei Gruppen Die Eintheilung der Fenster ist wie in den Wagen 
zetrennt werden können, J/II. Klasse. 
Jedes Coupe, mit Ausnahme derjenigen, in welchen 
ein Ofen aufgestellt ist, der den Raum eines Sitzplatzes 
zinnimmt, erhält zehn Sitzplätze, von denen zur einen 
Seite des Ganges sechs und zur anderen Seite vier 
liegen. Die Rücklehnen der zusammenstofsenden Sitze 
werden zur Verhütung von Zugluft bis zu einer Höhe 
7oN I,scoo m über dem Fufsboden geführt. 
Die Breite des Wagenkastens beträgt in den Aufsen- 
Aächen der Seitenwände 3,200 m und im Lichten 3 m; 
hieraus ergiebt sich unter Berücksichtigung der Gang- 
areite von 500 mm die Breite eines Sitzplatzes zu 
500 mm. 
Die Länge einer Abtheilung im Lichten beträgt 
".s00 MM, 
Die übrigen Abmessungen der Wagen enthält die 
nachfolgende Zusammenstellung; vergleiche Seite 8 u. 9. 
c. Personenwagen IV. Klasse. 
Zeichnungen Anlage 5 und 6. 
Die Wagen mit 5m und mit 4 m Radstand haben 
ine äufsere Kastenbreite von 3,200 m und eine lichte 
Veite von 3m. Sie sind mit Einrichtungen zum Ver- 
vundetentransport versehen. 
Die Abmessungen der Wagen sind in der nach- 
;:tehenden Zusammenstellung enthalten; vergleiche 
seite 8 u. 9. 
Die Wagen erhalten in jeder Längswand vier 
Tenster, welche wie die Fenster in dem grofsen Flügel 
ler zweiflügeligen Stirnwandthüren zum Herunterlassen 
ingerichtet sind. Diese Fenster sind zum Schutz 
segen Beschädigung durch Traglasten von innen zu 
rergittern.
	        
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